6. Juni 2023 / Aus aller Welt

Auftragsmord - Haftstrafen für Mutter und Tochter

Sie sollen einen Auftragskiller engagiert haben, um den Ex-Freund der Tochter aus dem Weg zu räumen. Der sollte das gemeinsame Kind nicht mehr sehen können. Doch der vermeintliche Killer packte aus.

Die angeklagten Frauen stehen beim Prozessauftakt in einem Saal des Landgerichts Braunschweig.

Für den Auftrag eines Mordes müssen zwei Frauen aus Wolfenbüttel für mehrere Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Braunschweig verurteilte eine 41 Jahre alte Angeklagte am Dienstag zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft. Ihre 69 Jahre alte Mutter erhielt eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Nach Überzeugung der Strafkammer haben die beiden Frauen bei einem vermeintlichen Auftragskiller den Mord am Ex-Freund der Tochter beauftragt.

Die 69 Jahre alte Iranerin und ihre 41 Jahre alte deutsch-iranische Tochter wollten dem Vorsitzenden Richter zufolge vor allem verhindern, dass der 36 Jahre alte Ex-Partner der Tochter das gemeinsame Kind weiterhin regelmäßig sieht. Einem Bekannten wurden daher Ende vergangenen Jahres 17.000 Euro für die Tat bezahlt. Der 33-jährige Syrer spielte zum Schein lange mit, ließ den Plan aber auffliegen und trat im Prozess als wichtiger Zeuge auf.

Polizei hörte mit

Nach seinem Hinweis hörte die Polizei ein vermeintlich letztes Treffen ab und nahm die beiden Frauen anschließend fest. Die etwa 40-minütige Tonaufzeichnung des letzten Gesprächs wurde zum zentralen Beweisstück. «Der muss sterben, weil er ein Arschloch ist», ist darauf von der jüngeren Angeklagten zu hören. Wer diese Aufnahme gehört habe, könne keine Zweifel mehr haben, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung.

«Es war der größte Fehler meines Lebens», hatte die 41 Jahre alte Angeklagte in ihren letzten Worten nach der Beweisaufnahme gesagt. Im Verfahren hatte sie die Vorwürfe zu wesentlichen Teilen eingeräumt, einige Aspekte der Anklage aber zurückgewiesen. Sie hatte sich bei der Familie des geplanten Opfers und bei ihrer Mutter entschuldigt. Diese schwieg zu den Vorwürfen.

Beide Frauen wurden wegen gemeinschaftlich versuchter Anstiftung zum Mord verurteilt. Rechtskräftig ist dieses Urteil aber noch nicht, eine Revision ist möglich.


Bildnachweis: © Moritz Frankenberg/dpa
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