29. Januar 2024 / Gesundheit

AOK senkt Umlagesätze für Betriebe

Pressemitteilung AOK

Gute Nachricht für viele Unternehmen: Die AOK entlastet im neuen Jahr Betriebe finanziell. Die Umlagesätze der Ausgleichskassen für Krankheit (U1) sinken um bis zu 0,6 Prozentpunkte, die für Mutterschutz (U2) um 0,24 Prozentpunkte. Das hat die Selbstverwaltung der AOK Bayern beschlossen. Fallen Mitarbeitende wegen Krankheit oder auch Mutterschaft aus, können sich Arbeitgeber bei der AOK wirksam gegen das finanzielle Risiko der Entgeltfortzahlung absichern. „Die deutliche Senkung der Umlagesätze bringt in diesem Jahr eine bayernweite Entlastung der Lohnzusatzkosten von über 260 Millionen Euro,“ so Christian Ponzer, alternierender Beiratsvorsitzender der Arbeitgeberseite bei der AOK in Ingolstadt. „Gerade kleinere Betriebe aus unserer Region profitieren davon und können so ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken.“ Bei einer Lohnsumme von 50.000 Euro können Arbeitgeber bis zu 420 Euro im Monat sparen.

Bis zum 29. Januar Anpassungen möglich

An der Ausgleichskasse U1 sind alle Arbeitgeber verpflichtend beteiligt, die nicht mehr als 30 Arbeitnehmende beschäftigen. Bei der Umlage U1 gibt es bei der AOK Bayern vier Erstattungssätze von 50 bis 80 Prozent zur Auswahl. Bis zum 29. Januar können alle teilnehmenden Unternehmen ihren Erstattungssatz für das laufende Jahr anpassen. Die finanziellen Belastungen, die durch die Zahlung des Arbeitgeberzuschusses während der Mutterschutzfristen entstehen, wird durch das Ausgleichsverfahren U2 ausgeglichen. Hier sind alle Arbeitgeber beteiligt.

Weitere Informationen zum Thema Umlage gibt es im Internet unter www.aok-business.de/bay.

 

 

Bildunterschrift:

Das finanzielle Risiko der Entgeltfortzahlung für kranke Beschäftigte können Arbeitgeber über die Umlage U1 absichern.

Urhebervermerk:

© AOK-Bundesverband

 

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