29. März 2022 / Corona

Corona Freedom Day

Bayern setzt Basisschutzmaßnahmen um-Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben weiter empfohlen

Das neu gefasste Bundesinfektionsschutzgesetz erlaubt ab dem 3. April 2022 grundsätzlich nur noch so genannte „Basisschutzmaßnahmen“ in bestimmten Bereichen. Weitergehende Maßnahmen sind nur unter engen Voraussetzungen nach der so genannten Hotspotregelung möglich, die nach Überzeugung Bayerns nicht rechtssicher anwendbar ist. Bayern setzt daher die Basisschutzmaßnahmen um.

Vor diesem Hintergrund wird mit Inkrafttreten zum 3. April 2022 (Sonntag) eine neue 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlassen, die bis einschließlich 30. April 2022, also für vier Wochen, gilt und den Rahmen der vom Bund noch zugestandenen Basisschutzmaßnahmen ausschöpft. Das bedeutet:

  • Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben weiter empfohlen. Hierzu zählen insbesondere die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen sowie freiwillige Hygienekonzepte (v.a. Besucherlenkung, Desinfektion).
  • In Einrichtungen, die vulnerable Personengruppen betreuen, gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht. Darunter fallen Arztpraxen, Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste, ambulante Pflegedienste, voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte. Gleiches gilt für den öffentlichen Personennahverkehr.
  • In Schule und Kita wird auch weiterhin regelmäßig und im bisherigen Umfang getestet. Für die Zeit nach den Osterferien wird der Ministerrat rechtzeitig entscheiden. Bei Infektionsfällen in einer Klasse oder Gruppe besteht weiterhin ein verstärktes Testregime.
  • Besucher und Beschäftigte benötigen für den Zugang zu vulnerablen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen einen tagesaktuellen Schnelltest. Beschäftigte bedürfen weiterhin zweier Tests pro Woche, wenn sie geimpft oder genesen sind, und tagesaktueller Tests, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind. Gleiches gilt bei Justizvollzugsanstalten für Besucher sowie nicht geimpfte oder genesene Beschäftigte.

Meistgelesene Artikel

Vorlesen schafft Zukunft
Aktuelles aus der Region 10

AOK unterstützt bundesweiten Aktionstag für Kinder

weiterlesen...
Spendenübergabe der VR Bank Bayern Mitte eG
Aktuelles aus der Region 10

Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte eG unterstützt Vereine und Organisationen

weiterlesen...

Weitere Artikel derselben Kategorie

Bayern verlängert Corona-Regelwerk
Corona

Bayern hat seine 16. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung um zunächst eine Woche verlängert

weiterlesen...
Verlängerung der 15. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) und Anpassung
Corona

Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis zum 9. Februar verlängert.

weiterlesen...
Das sind die neuen Corona Regeln nach der Ministerpräsidentenkonferenz am 07.01.2022
Corona

Bund und Länder haben am 7. Januar Ergänzungen der geltenden Corona-Regeln vereinbart.

weiterlesen...