22. März 2024 / Allgemein

Bundesrat billigt Cannabis-Gesetz: Kiffen ab 01.04.2024 erlaubt

Die Teil-Legalisierung von Cannabis gilt wie geplant ab dem 1. April

Die lang erwartete Teil-Legalisierung von Cannabis in Deutschland wurde heute einen Schritt näher gerückt, als der Bundesrat das umstrittene Gesetz billigte. Ab dem 1. April dieses Jahres wird der Konsum von Cannabis für Erwachsene legal sein, jedoch mit bestimmten Einschränkungen.

Trotz warnender Stimmen von Vertretern mehrerer Bundesländer in der Länderkammer kam es nicht zu einer Mehrheit für die Anrufung des Vermittlungsausschusses, was eine Verzögerung des Inkrafttretens des Gesetzes bedeutet hätte.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach begrüßte den Beschluss als einen Schritt in die richtige Richtung, wobei er auf das Scheitern der bisherigen Cannabis-Politik hinwies und die Notwendigkeit eines neuen Ansatzes betonte.

Das Gesetz erlaubt Erwachsenen den legalen Konsum, Besitz und Anbau von begrenzten Cannabis-Mengen. Es wird jedoch Verbotszonen geben, in denen der Konsum untersagt ist, darunter Spielplätze, Schulen und Sportstätten.

Die Entscheidung stieß jedoch auf heftige Kritik von CDU/CSU-Politikern, die das Gesetz als unsinnig und schlecht durchdacht bezeichneten. Einige Länder, insbesondere Bayern, kündigten an, das Gesetz restriktiv anzuwenden und zusätzliche Mittel für die Durchsetzung bereitzustellen.

Auch innerhalb der Regierungsparteien äußerten einige Politiker Bedenken hinsichtlich der Folgen der Legalisierung, während die Gewerkschaft der Polizei vor Konflikten und einer Mehrbelastung für die Polizei warnte.

Trotz der Kritik und Skepsis wird das Cannabis-Gesetz am 1. April in Kraft treten, wobei viele nun gespannt sind, wie sich die neue Regelung in der Praxis bewähren wird.

 

Das gilt ab 01.04.2024

Erwachsene dürfen künftig Cannabis in begrenzten Mengen legal konsumieren, besitzen und anbauen. Unterwegs sind 25 Gramm, zu Hause 50 Gramm erlaubt. Anbau und Abgabe soll zunächst über Anbauvereine ermöglicht werden. Mitgliederzahl und Mengenabgaben in den Klubs sollen begrenzt werden, für 18- bis 21-Jährige wird der THC-Gehalt limitiert. Die Vereine dürfen Samen und Stecklinge nur an Mitglieder zum Eigenanbau weitergeben. Es wird kleinere Verbotszonen geben: In einem Abstand von hundert Metern zu Spielplätzen, Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen und Sportstätten soll der Cannabiskonsum verboten sein.

Wer mehr darüber wissen möchte kann sich hier genauer informieren:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz

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