4. November 2019 / Tipps und Tricks

Ingo´s Versicherungstipp

Wissenswertes zur Absicherung Deines KFZ

Die einzige Absicherung die neben der  Krankenversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, das ist die Kraftfahrtzeug – Haftpflichtversicherung. Ohne diesen Schutz ist die Zulassung und der Betrieb eines KFZ im Straßenverkehr untersagt. Denn damit ist sichergestellt, dass  jeder Fahrzeugführer mit seinem KFZ  bei allen Personen- Sach- und auch Vermögensschäden, die er selber anderen Dritte Personen zufügt auch finanziell haftungsfähig ist. Die Versicherungssumme sollte 100 Millionen Euro betragen. Eine sogenannte Mallorca-Deckung sollte in diesem Schutz enthalten sein, damit man selber als Person auch bei gemieteten KFZ für PKW und Motorräder ausreichenden Schutz hat, falls bei einer Mietung gerade im Ausland der dort angebotene Schutz von der Deckung nicht ausreicht. Eine sofortige vorläufige Deckung erhält man mittels einer sogenannten elektronischen Versicherungsbestätigung ( EVB-Nummer) von der  Versicherung. Dies als Service in der Regel  auch kurzfristig per SMS aufs Handy oder auch telefonisch. Eine sofortige Deckung auch in der Kasko ist nach Rücksprache möglich und äußerst wichtig.

Die Einstufung  in der Haftpflicht und auch Vollkasko erfolgt nach Schadenfreiheitsklassen. Diese werden bei vorhanden sein vom Vorversicherer mit allen gelisteten Schäden übernommen. Eine Ersteinstufung erfolgt bei vielen Versicherern unterschiedlich. Eine persönliche Beratung ist immer zu empfehlen, denn gerade junge Leute oder auch Führerscheininhaber, die in den ersten Jahren kein eigenes KFZ auf sich als Halter zugelassen haben, können durch eine  individuellen Ersteinstufung sehr viel Geld sparen. Neben einer speziellen Führerscheinregelung, Zweitwagen- und auch Elternregelung ist vieles möglich. Ich stelle immer wieder fest, dass gerade viel Falschwissen auf diesem Gebiet besteht. Viele junge Leute glauben immer noch das Sie über Ihre Eltern abgesichert finanziell besser fahren. Dies ist leider oft nicht der Fall, denn es gibt Möglichkeiten, den Halterzuschlag für Nutzer unter 24 Jahren und als oft abweichenden Halter zu umgehen.

Wichtig ist auch gerade bezüglich der Einstufung in den Schadenfreiheitsklassen, dass dies keine Mogelpackung beinhaltet. Es gibt echte Schadenfreiheitsklassen und auch interne Schadenfreiheitsklassen einiger  Versicherer, die individuell auch gerade in Zusammenarbeit mit Autohäusern der jungen Kundschaft den Zugang ermöglichen soll mit dem Zweck preiswert Versicherungsschutz und damit auch das KFZ zu erwerben. Oft ist dann auch noch dieser Schutz zeitlich auf  bis zu 2 Jahre begrenzt. Man hat dann zwar das Auto, aber braucht dann wieder neuen Versicherungsschutz, bekommt dann aber nicht die volle schadensfreie Zeit bestätigt und der Ärger und die Enttäuschung ist dann vorprogrammiert.

Über die KFZ-Haftpflicht hinaus, sollte man auch immer über einen ausreichenden Kaskoschutz nachdenken. Dieser ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Man unterscheidet da in Teilkasko und Vollkasko. Teilkaskoschutz ist aus meiner Sicht und Erfahrung meist immer zu empfehlen. Dieser sollte auch immer den vollen Umfang beinhalten. Neben den obligatorischen Glasschäden, Wildschäden, Diebstahl und Brand sollte dieser Schutz auch Marder und Tierbissschäden und deren Folgeschäden, den Zusammenstoß mit Tieren aller Art, Elementarschäden und die Erweiterung um Schäden durch Schnee- und Dachlawinen, sowie keine Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit  und auch keine Werksattbindung enthalten, denn das Recht sich für den Kunden dann gerade im Schadensfall. Deshalb ist ein Basisschutz in der Kasko aus meiner Sicht auch nicht zu empfehlen. In der Teilkasko gibt es keine Schadenfreiheitsklassen

Die Vollkasko beinhaltet alle Leistungen der Teilkasko, kommt aber auch dann zusätzlich noch für Schäden auf, die der Fahrzeughalter selber verschuldet hat, sowie für Vandalismus.

Ob eine Teilkasko oder auch Vollkasko die bessere Wahl ist, hängt vom Typ, Alter und Wert des KFZ, sowie dem Wohnort und der persönlichen Schadenfreiheitsklasse ab, die es in der Vollkasko gibt. Ich empfehle generell eine Vollkasko, wenn es sich um ein neuwertiges oder auch noch zu finanzierendes KFZ handelt, denn im Schadenfall gerade auch bei Totalverlust des KFZ ohne Fremdverschuldung muss der Kredit auch getilgt werden. Die Wahl für eine Vollkasko ist auch immer dann zu empfehlen, wenn die Einstufung des Autotyps und auch eine vorhandene gute Schadensfreiheitsklasse dies rechtfertigt. Dies kann sich auch noch bei älteren KFZ lohnen. Unterschiedliche Selbstbeteiligungen und Kombinationen dazu kann man wählen.  Da sollte man sich unbedingt  fachgerecht vor Ort beraten lassen. Ebenfalls empfehle ich auch immer einen Schutzbrief für das KFZ. Diesen Autoschutzbrief bekommt man bei den meisten Versicherern für sehr wenig Geld- meist für 1 Euro im Monat oder ca 10 bis 12 Euro im Jahr zu seine KFZ-versicherung dazu.. Dieser ist für das KFZ im Falle von Pannen- und Unfallhilfe wichtig und erstattet vertragsgemäß die Kosten bei einer Panne oder einem Unfall, so zu sagen die Pannenhilfe vor Ort oder auch Abschleppkosten und viele zusätzliche Leistungen wie Mietwagenkosten , Übernachtungskosten, Fahrzeugrückholung u.v.a.m.

Guter Versicherungsschutz sollte auch immer einen Schadenrabattretter , den Rabattschutz sofern möglich beinhalten. Dieser Rabattschutz  stellt sicher, dass man bei seiner KFZ-Versicherung intern nach einem Schaden nicht in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft wird und damit im Folgejahr dann über Jahre höhere Beiträge zahlt. Beiträge allein gerade auch in der KFZ-Versicherung sind übrigens nicht das wichtigste, denn gerade die vertragliche zugesicherte Leistung ist meiner Meinung nach doch viel wichtiger. Jeder Versicherer hat auch eigne Rückstufungstabellen und da gibt es große Unterschiede, die man dann aber erst im Schadensfall bei einer Rückstufung bemerkt. Der Teufel liegt hier im Detail, also im Kleingedruckten. Gerade auf Vergleichsportalen im Internet sollte man spezielle Vorsicht walten lassen und ganz genau auf die Leistungen und Vertragsbedingungen schauen. Nicht alle Anbieter und dann auch nicht mal alle Tarife dieser Anbieter findet man dort. Das wissen die wenigsten. Wer allerdings Lust auf Endloswarteschleifen am Telefon  hat und keine persönliche Beratung vor Ort bei Antragstellung und Service im Schadenfall wünscht, der kann dort sein Glück versuchen. In meiner praktischen Arbeit als Versicherungsfachmann mit fast 30 jähriger Berufserfahrung stelle ich aber fest, das persönliche Beratung gerade auch zum Thema Absicherung seines KFZ wieder immer mehr gefragt ist.

Bei der klassischen Versicherung über  die Agentur und  dem Versicherungsfachmann vor Ort, gibt es übrigens nicht nur eine persönliche Beratung  und Hilfe und Unterstützung im Schadensfall vor Ort, sondern auch bezüglich Beitrag die Möglichkeit über Bündel, Treue und auch spezielle individuelle Agenturnachlässe sehr viel Geld zu sparen, ohne auf den notwendigen Service zu verzichten. Lasst Euch doch einfach mal überraschen!

Gerade in diesen Tagen ist die Information rund um den KFZ-Versicherungsschutz wieder in aller Munde. In der Regel ist bei der überaus großen Anzahl der Verträge die Hauptfälligkeit das Ende des Kalenderjahres. Das heißt, dass zum 30.11.eines jeden Jahres jeder auch seinen KFZ-Versicherungsvertrag zum Ende des Versicherungsjahres dem 31.12. kündigen kann. Darüber hinaus besteht auch noch einmal ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn der eigene Versicherer die Beiträge erhöht hat. Dann mit Zugang der Kündigung innerhalb von 4 Wochen. Eine abweichende Hauptfälligkeit ist seit Jahren auch bei vielen Verträgen möglich und deshalb sollte  man seine Vertragsunterlagen genau  kennen. Bei einem Fahrzeugwechsel besteht übrigens ein generelles Wechselrecht des Versicherers.

Zum Schluss von mir noch ein Tipp für Sparfüchse. Vor dem Autokauf auch die Augen auf und sich bezüglich seines Wunschfahrzeuges informieren, wie dieses bezüglich der Typenklasse aktuell eingestuft wird in der Haftpflicht und Kasko. Diese sind neben individuellen Parametern, wie  gewünschter Kilometerfahrleistung, Nutzerkreis, erwähnten Ersteinstufungen und Schadensfreiheitsklassen , sowie gewünschten Versicherungsschutz mit individuellen Selbstbeteiligungen maßgebend. Größe  und KW und PS –Zahl sind heute in der Regel nicht mehr entscheidend für den Beitrag, sondern vor allen Dingen das Alter des KFZ und auch die spezielle Typenklasse.  Tipps und einen individuellen Vorschlag gibt’s beim Versicherungsfachmann seines Vertrauens vor Ort. Nachfragen schadet nie. Ich wünsche Euch eine unfallfreie Fahrt.

 

Euer Versicherungsfachmann

Ingo Volkmer

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