Seit 2007 verpflichtet die Energieeinsparverordnung EnEV die Betreiber von Gebäuden eine energetische Inspektion durchführen zu lassen. Voraussetzung dafür ist eine Klimaanlage mit mehr als 12kW Kälteleistung, welche älter als 10 Jahre ist.
- Wie G U T kennen Sie Ihre RLT-Anlage?
- Wie E F F I Z I E N T ist Ihre RLT-Anlage tatsächlich?
- Mit wieviel E N E R G I E stellt Ihre RLT-Anlage, wieviel Kälte für die Raumkühlung bereit?
- Entspricht der Betrieb Ihrer RTL-Anlagen noch den aktuellen A N F O R D E R U N G E N ?
Wir aus dem Hause RGS bieten Ihnen nicht nur eine Energetische Inspektion nach der DIN SPEC 15240, sondern optimiert auf Wunsch Ihre kostenintensive Anlage. Auf Basis unserer jahrelangen Erfahrung empfehlen wir Ihnen nicht nur die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Klimaanlagen zu betrachten, sondern auch die RLT-Anlagen ohne Kühlung, da bei diesen ebenfalls ein großes Energieeinsparpotenzial besteht.
Lassen Sie sich von unseren fachkundigen Mitarbeitern zu allen Themen rund um Ihr Gebäude beraten.
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