30. Juli 2018 / Aktuelles aus der Region 10

Nachmittagsbetreuung garantiert

Erläuterungen zum Ingolstädter Modell

Nachmittagsbetreuung garantiert

Nachmittagsbetreuung wird für Eltern immer wichtiger in Zeiten, in denen die Arbeitszeiten variieren und immer mehr Frauen immer früher in den Beruf zurückkehren. Hierzu stellt Gabriel Engert, Referent für Kultur und Bildung fest, dass in Ingolstadt jedes Grundschulkind, das einen entsprechenden Bedarf hat und angemeldet wird, einen Ganztagsbetreuungsplatz erhält. Die Ganztagsbetreuungsangebote verteilen sich auf Gebundene Ganztagsschule, verlängerte Mittagsbetreuung und Horte. Diese Platzgarantie hat der Stadtrat 2010 beschlossen und sie wird seitdem entsprechend praktiziert.

Welche Form der Ganztagesbetreuung ein Kind bekommt, hängt von dem Wunsch der Eltern und von der Situation an der Schule ab. Nicht überall gibt es Horte und dort, wo es Horte gibt, ist die Zahl der Plätze beschränkt, so dass sich die Kinder auf die Horte und die verlängerte Mittagsbetreuung verteilen, solange sie keine gebundene Ganztagsschule besuchen.

In allen gebundenen Ganztagsschulzweigen bietet die Stadt Randbetreuung und Betreuung am Freitagmittag an, um eine vergleichbare Situation zur verlängerten Mittagsbetreuung und zu den Horten herzustellen.

Die Zeiten der Horte und der verlängerten Mittagsbetreuung sind identisch – mit einer Ausnahme an der Münchener Straße, wo der Hort eine halbe Stunde länger geöffnet ist, d.h. an allen Schulstandorten mit Ausnahme der Münchener Straße besteht im Betreuungsangebot kein Unterschied zwischen Hort und verlängerter Mittagsbetreuung. Auch deshalb, weil der Stadtrat ab dem Schuljahr 2018/19 für die verlängerte Mittagsbetreuung eine Ferienbetreuung beschlossen hat.

Es gibt in Bayern keine Stadt zumindest keine Großstadt, die ein vergleichbares Modell anbietet und von Seiten der Stadt eine komplette Ganztagsbetreuung in Grundschulen organisiert. Dies spiegelt sich auch in den Zahlen wider: gegenwärtig besuchen in Ingolstadt ca. 60 Prozent aller Grundschulkinder eine nachschulische Betreuung mit steigender Tendenz.

Die Aufnahmemodalitäten sind bei allen städtischen Horten und KiTas analog geregelt und in der Satzung festgehalten. Nachdem mehrere Kriterien nur durch die KiTa- bzw. Hortleiterinnen beurteilt werden können, wir aber pro Jahr ca. 600 bis 700 Neuaufnahmen zu bewältigen haben und uns bezüglich der Platzvergabe keine berechtigten Beschwerden bekannt sind, sehen wir fachlich und organisatorisch keinen Grund, die bewährte Praxis zu verändern.

 

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