1. August 2018 / Aktuelles aus der Region 10

Kein Schutterwasser zum Gartengießen

Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen ist erlaubnispflichtig

Kein Schutterwasser zum Gartengießen

Sehr warm und zum Teil extrem trocken, und das schon seit Mai, so meldet der Deutsche Wetterdienst. Deshalb ist die Versuchung für einige Bürgerinnen und Bürger groß, Wasser aus Oberflächengewässern – in Ingolstadt vor allem aus der Schutter – zu entnehmen und damit den eigenen Garten zu gießen.

Das städtische Umweltamt weist aus diesem Grund darauf hin, dass Wasser nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Stadt aus Oberflächengewässern gepumpt werden darf. Eine solche Genehmigung kann nur dann erteilt werden, wenn sich keine nachteiligen Auswirkungen auf den Naturhaushalt ergeben. Das heißt, wenn Tiere und Pflanzen in und an den Gewässern nicht beeinträchtigt oder geschädigt werden.

Bei der momentanen, schon seit Wochen anhaltenden Trockenheit führen viele Seen, Bäche und Flüsse aber ohnehin zu wenig Wasser, so dass die Wasserentnahme nicht genehmigt werden kann.
Dasselbe gilt für die Bewässerung landwirtschaftlicher Nutzflächen mit Oberflächenwasser. Auch hierfür ist eine Genehmigung der Stadt Ingolstadt notwendig, die nur erteilt werden kann, wenn sich keine wesentlichen Nachteile für das Ökosystem ergeben.

Unerlaubte Wasserentnahmen sind ordnungswidrig und können gemäß § 103 Abs. 1 Nr. 1 Wasserhaushaltsgesetz mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Die unerlaubte Wasserentnahme für landwirtschaftliche Nutzflächen kann zusätzlich zur Geldbuße auch Sanktionen nach den Cross Compliance Vorschriften nach sich ziehen.

Ausnahmen von der Erlaubnispflicht gelten in eingeschränktem Umfang nur für den Eigentümer- und Anliegergebrauch. Der Eigentümer eines Gewässergrundstückes darf Wasser aus diesem Gewässer für den eigenen Bedarf entnehmen, wenn dadurch keine nachteiligen Veränderungen der Eigenschaften des Wassers, keine wesentliche Verminderung der Wasserführung und keine andere Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes zu erwarten sind. Das Gleiche gilt für Eigentümer oder Pächter von Grundstücken, die unmittelbar an ein oberirdisches Gewässer angrenzen. Bei anhaltender Trockenheit und entsprechend niedrigen Wasserständen haben jedoch bereits geringfügige Wasserentnahmen nachteilige Auswirkungen auf die Gewässerökologie, vor allem in kleineren Gewässern: Fische sterben oder das Bachbett trocknet aus. Dann ist die Wasserentnahme auch im Rahmen des Eigentümer- und Anliegergebrauchs nicht erlaubt.

Bei Fragen helfen gerne die Fachkräfte des Umweltamtes Ingolstadt, untere Wasserrechtsbehörde.

 

Meistgelesene Artikel

Haftbefehl nach Mannheimer Todesfahrt erlassen
Aus aller Welt

Die Ermittler sind sich sicher: Der Todesfahrer von Mannheim hat mit Absicht Menschen in der Innenstadt umgefahren. Unter anderem wegen Mordes ist er nun in U-Haft. Die Stadt gedenkt der Opfer.

weiterlesen...
Fahrer rast in Menschenmenge: Was wir wissen – und was nicht
Aus aller Welt

An Rosenmontag rast in Mannheim ein Autofahrer in eine Menschenmenge. Zwei Menschen kommen ums Leben. Polizei und Rettungskräfte sind im Großeinsatz. Einige Fragen sind noch offen.

weiterlesen...
Offen für Männer: Wahl der Weinkönigin wird verändert
Aus aller Welt

Die Weinkönigin gilt als wichtigste Botschafterin der Branche. Nun steht die Tradition vor großen Änderungen. Übernimmt 2025 erstmals ein Mann das Amt?

weiterlesen...

Weitere Artikel derselben Kategorie

Neuer Dynamik für Friedrichshofen-Hollerstauden
Aktuelles aus der Region 10

CSU-Ortsverband bestätigt Marco Forster als Vorsitzenden

weiterlesen...
Sommerzeit
Aktuelles aus der Region 10

Kürzeste Nacht des Jahres steht bevor

weiterlesen...
Metzgerei Richard Huber mit dem bayerischen Metzger Cup ausgezeichnet
Aktuelles aus der Region 10

Preisverleihung mit Starkoch Alexander Herrmann und Staatsminister Dr. Florian Herrmann in der Stadthalle Neusäß

weiterlesen...