1. August 2018 / Aktuelles aus der Region 10

Kein Schutterwasser zum Gartengießen

Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen ist erlaubnispflichtig

Kein Schutterwasser zum Gartengießen

Sehr warm und zum Teil extrem trocken, und das schon seit Mai, so meldet der Deutsche Wetterdienst. Deshalb ist die Versuchung für einige Bürgerinnen und Bürger groß, Wasser aus Oberflächengewässern – in Ingolstadt vor allem aus der Schutter – zu entnehmen und damit den eigenen Garten zu gießen.

Das städtische Umweltamt weist aus diesem Grund darauf hin, dass Wasser nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Stadt aus Oberflächengewässern gepumpt werden darf. Eine solche Genehmigung kann nur dann erteilt werden, wenn sich keine nachteiligen Auswirkungen auf den Naturhaushalt ergeben. Das heißt, wenn Tiere und Pflanzen in und an den Gewässern nicht beeinträchtigt oder geschädigt werden.

Bei der momentanen, schon seit Wochen anhaltenden Trockenheit führen viele Seen, Bäche und Flüsse aber ohnehin zu wenig Wasser, so dass die Wasserentnahme nicht genehmigt werden kann.
Dasselbe gilt für die Bewässerung landwirtschaftlicher Nutzflächen mit Oberflächenwasser. Auch hierfür ist eine Genehmigung der Stadt Ingolstadt notwendig, die nur erteilt werden kann, wenn sich keine wesentlichen Nachteile für das Ökosystem ergeben.

Unerlaubte Wasserentnahmen sind ordnungswidrig und können gemäß § 103 Abs. 1 Nr. 1 Wasserhaushaltsgesetz mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Die unerlaubte Wasserentnahme für landwirtschaftliche Nutzflächen kann zusätzlich zur Geldbuße auch Sanktionen nach den Cross Compliance Vorschriften nach sich ziehen.

Ausnahmen von der Erlaubnispflicht gelten in eingeschränktem Umfang nur für den Eigentümer- und Anliegergebrauch. Der Eigentümer eines Gewässergrundstückes darf Wasser aus diesem Gewässer für den eigenen Bedarf entnehmen, wenn dadurch keine nachteiligen Veränderungen der Eigenschaften des Wassers, keine wesentliche Verminderung der Wasserführung und keine andere Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes zu erwarten sind. Das Gleiche gilt für Eigentümer oder Pächter von Grundstücken, die unmittelbar an ein oberirdisches Gewässer angrenzen. Bei anhaltender Trockenheit und entsprechend niedrigen Wasserständen haben jedoch bereits geringfügige Wasserentnahmen nachteilige Auswirkungen auf die Gewässerökologie, vor allem in kleineren Gewässern: Fische sterben oder das Bachbett trocknet aus. Dann ist die Wasserentnahme auch im Rahmen des Eigentümer- und Anliegergebrauchs nicht erlaubt.

Bei Fragen helfen gerne die Fachkräfte des Umweltamtes Ingolstadt, untere Wasserrechtsbehörde.

 

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