31. Juli 2020 / Aktuelles aus der Region 10

Ingo´s Versicherungstipp - diesmal Zahnzusatzversicherung

Alles zum Thema Zahnzusatzversicherung!

Nicht jeder ist Privatpatient beim Arzt oder Zahnarzt. Für gesetzlich Krankenversicherte besteht allerdings die Möglichkeit, sich auch speziell beim Thema Zähne und Zahnersatz dementsprechend abzusichern und so quasi Privatpatient beim Zahnarzt zu werden.

Warum ist die Absicherung  der Kosten für Zahnersatz als gesetzlich Krankenversicherter denn überhaupt wichtig?

Da zahnmedizinische Leistungen oftmals sehr teuer seien können und die sogenannten Festzuschüsse der Regelversorgung nur einen kleinen Teil der Kosten für Zahnersatz abdeckt sind vielen ja gar nicht bewusst. Alle zahnärztlichen Leistungen, die die gesetzliche Krankenkasse nicht übernimmt, werden dem Patienten nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) privat in Rechnung gestellt. Der Zahnarzt kann je nach Schwierigkeitsgrad dann auch noch spezielle Gebührenfaktoren heranziehen. In der Regel  wird der 1-fache bis 2,3-fache Satz genommen, aber auch im Einzelfall kann dieser überschritten werden bis zum 3,5 fachen Satz.

Der Festkostenzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse ist seit 2005 gesetzlich geregelt und dadurch übernimmt die Krankenkasse immer eine festgelegte Summe an Hand des vom Zahnarzt festgestellten Befundes und der jeweils geplanten Maßnahme. Bei einer möglichen hochwertigen Versorgung deckt dieser Festkostenzuschuss oft nur einen sehr kleinen Teil der Gesamtkosten ab. Die entstandene Differenz muss der Patient dann aus eigener Tasche zahlen oder er hat eine entsprechend gute Zahnzusatzversicherung.

Wichtig ist für den Kunden, der eine Zahnzusatzversicherung  sucht, dass auch wirklich die entsprechenden Leistungen im jeweiligen Tarif abgesichert sind.  Oft wird mit 100 Prozent Kostenübernahme geworben, was sich schnell als Mogelpackung herausstellen kann. 100 Prozent Kostenübernahme in Höhe der Festkosten besagt, dass man nur die Festkosten noch einmal erstattet bekommt. Hört sich zwar gut an, aber bedeutet wenig Leistung, da immer noch eine große Versorgungslücke bleibt. Sind auch wirklich nicht nur der Zahnersatz und Brücken abgesichert? Sondern auch Inlays, Implantate und dazu auch der vielleicht notwendige Knochenmarkaufbau  dazu? Wie sieht es mit eventuellen Wartezeiten aus? Man unterscheidet da in die allgemeine und besondere Wartezeit.  Diese entfällt in der Regel jedoch bei Unfällen, aber wer schon beim Zahnarzt war und eine Behandlung sogar demnächst ansteht, der hat schlechte Karten. Darüber hinaus gibt es bei den Zahnversicherungen unterschiedliche sogenannte Zahnstaffeln, d.h. maximale Leistungsbegrenzungen  in den ersten Versicherungsjahren. Schon alleine aus diesen Gründen ist eine rechtzeitige Absicherung bezüglich Zahnzusatzversicherung sehr sinnvoll.

Brennende Häuser versichert kein Versicherer. Finger weg von Einstiegs-Dumpingangeboten, die noch dazu sehr aggressiv beworben werden. In der Regel sind diese  sehr teuer mit großen Beitragssteigerungen und starken Begrenzungen der Höhe der Leistungen in den ersten Versicherungsjahren mit einer schlechten Zahnstaffel. Die entsprechenden Gesundheitsfragen bezüglich der Zähne sollten immer wahrheitsgemäß beantwortet werden. Sehr hilfreich ist auch die Führung und der Nachweis eines Bonusheftes, da es Anbieter gibt, die dann auch noch höhere Kostenerstattung anbieten. Das rechnet sich in jedem Fall.

Eine gute Zahnzusatzversicherung sollte einen sehr hohen Anteil der Privatärztlichen Versorgung inklusive Inlays und  einer hohen Anzahl von Implantaten je Kiefer beinhalten und wenn möglich auch Prophylaxe und Zahnbehandlung beinhalten. Darunter zählen neben der Zahnprophylaxe und Professionellen Zahnreinigung, die Kostenübernahme für dentin-ädhäsive Füllungen, sowie Wurzelkanal-und Parodontosebehandlungen , sofern die GKV keine zahnerhaltenden Maßnahmen vorsieht.

Jedem Kunden muss klar sein, dass der Gesetzgeber jederzeit die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse was auch Zahnleistungen betrifft auch senken kann.

Eine private Zahnzusatzversicherung kann dies nicht, d.h. ich habe nach Abschluss  auch in Zukunft immer diese Leistungen vertraglich gesichert. Eine Kündigung durch den Anbieter ist in der Regel bei guten Vertragsbedingungen nicht möglich, da von Seiten der Versicherer auf das Kündigungsrecht verzichtet wird.

Jedes Jahr erhöhen sich bedingt durch das höhere Eintrittsalter die Beiträge bei Abschluss einer Zahnzusatzversicherung. Deshalb ist es für Kunden sehr wichtig sich rechtzeitig  zu informieren und  sich bedarfsgerecht abzusichern und auch die Leistungen in einem persönlichen Gespräch bei seinem Versicherungsfachmann vor Ort  zu hinterfragen.

Sie haben noch keine Zahnzusatzversicherung?

Mit unserer Profi-Vorsorge sind Sie darüber hinaus auch bei Zahnbehandlungen bestens abgesichert.  

 

Beste Grüße ,

euer Versicherungsfachmann 

Ingo Volkmer 

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