12. Januar 2021 / Aktuelles aus der Region 10

Eingeschränkter Bewegungsradius für Freizeitaktivitäten

Erhöhter Inzidenzwert für Ingolstadt

Die seit dem gestrigen Montag gültige Änderung der Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht bei einem Inzidenzwert größer als 200 einen eingeschränkten Bewegungsradius von 15 Kilometern für touristische Tagesausflüge ab der Gemeindegrenze vor.

Da die 7-Tages-Inzidenz des RKI am gestrigen Montag weiterhin über 200 liegt, stellt die Stadt Ingolstadt als Kreisverwaltungsbehörde diese erhöhte Inzidenz fest. Daher gelten die og. Einschränkungen ab sofort für alle Personen mit Wohnsitz Ingolstadt. Sie gelten solange, bis die Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unter 200 gelegen hat.
Betroffen von dieser Regelung sind touristische Tagesausflüge d. h. Ausflüge, die der Freizeitgestaltung dienen (z.B. Wandern, Spazierengehen, freizeitsportliche Aktivitäten). Wie das Gesundheitsministerium mitteilt, begründet die in der 11. BayIfSMV geregelte Ausnahme für „Sport und Bewegung an der frischen Luft“ (§ 2 Satz 2 Nr. 10) ausdrücklich keine Rechtfertigung für das Verlassen des 15-Kilometer-Radius - dies fällt in den Bereich der „touristischen Ausflüge“. Dies bedeutet im Ergebnis, dass das Verlassen des 15-Kilometer-Radius für jedwede Freizeitaktivität nicht erlaubt ist.

Fahrten aus triftigem Grund sind hiervon nicht betroffen (Definition triftiger Gründe 11. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung unter § 2 Satz 2).

Der Fachbereich Geoinformatik des städtischen Amtes für Verkehrsmanagement und Geoinformation hat den 15-Kilometer-Radius in einer eigenen interaktiven Karte im städtischen Geoportal dargestellt.

Unter www.ingolstadt.de/radius können die Ingolstädter Bürgerinnen und Bürger mittels Zoomfunktion sehen, welche Umlandgemeinden innerhalb des Radius liegen und damit auch für Ausflüge, die der Freizeitgestaltung dienen (z.B. Spazierengehen, Sport), zugänglich sind.

 

Foto Quelle : Stadt Ingolstadt

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