21. Februar 2022 / Aus aller Welt

Prozess gegen mutmaßliche Rechtsextreme wegen Waffenhandels

Pistolen, Pumpguns, Uzis und Kalaschnikows: Mutmaßliche Rechtsextreme sollen Waffen aus den Balkankriegen in Kroatien besorgt und nach Deutschland gebracht haben. Jetzt stehen sie vor Gericht.

Am Landgericht München I läuft ein Prozess gegen mutmaßliche Rechtsextremisten, die sich im großen Stil Kriegswaffen aus dem ehemaligen Jugoslawien besorgt haben sollen.

Im Prozess gegen drei mutmaßliche Rechtsextremisten wegen illegalen Waffenhandels haben die Angeklagten die Aussage verweigert.

Zunächst würden ihre Mandanten keine Angaben machen, erklärten die Verteidiger zum Prozessauftakt am Montag vor dem Landgericht München I. Die Münchner Generalstaatsanwaltschaft wirft den drei Männern im Alter von 45 bis 49 Jahren vor, zwischen 2015 und 2018 unter anderem Kriegswaffen aus dem ehemaligen Jugoslawien gehandelt und sich selbst solche beschafft zu haben. Es geht um Pistolen, Uzis und Kalaschnikows.

Die Beschuldigten sollen die Waffen in Kroatien gekauft, nach Deutschland geschmuggelt und dort in Wohnungen und einer Münchner Autowerkstatt gelagert haben. Der Weiterverkauf erfolgte laut Anklage unter anderem auf Parkplätzen in den oberbayerischen Gemeinden Oberaudorf und Tuntenhausen. Zwei der Beschuldigten sollen auch den Einkauf und Weiterverkauf mehrerer Handgranaten geplant haben.

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte ursprünglich acht mutmaßliche Rechtsextremisten angeklagt. Es handle sich um Mitglieder der rechten Szene mit Bezügen zur NPD, zu sogenannten Reichsbürgern und zur AfD, teilte ein Sprecher der Behörde zur Anklageerhebung mit.

Die Verfahren gegen die Angeklagten wurden allerdings getrennt, Hintergrund sind laut Landgericht die Corona-Bestimmungen. Neben einem zweiten Verfahren mit vier Angeklagten vor der Jugendkammer gibt es ein drittes Verfahren vor dem Amtsgericht München. Dabei geht es um eine ehemalige Mitarbeiterin des AfD-Bundestagsabgeordneten Petr Bystron. Bystron wollte sich auf Anfrage nicht zu dem Verfahren äußern.


Bildnachweis: © Sven Hoppe/dpa
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