4. Mai 2022 / Aus aller Welt

Drach-Prozess: Zeugen über Wagen mit offenem Kofferraum

Der Reemtsma-Entführer Thomas Drach muss sich weiter vor Gericht verantworten. Vier Raubüberfälle werden ihm zur Last gelegt. Er soll auch auf zwei Geldboten geschossen haben.

Thomas Drach sitzt auf der Anklagebank im Kölner Landgericht.

Im Prozess gegen Reemtsma-Entführer Thomas Drach hat das Landgericht Köln am Mittwoch Zeugen eines Fahrzeugbrandes befragt. Außerdem ging es um ein durch eine Grünanlage rasendes Auto.

Zu dem Brand war es im März 2019 kurz nach einem Raubüberfall auf einen Geldtransporter am Flughafen Köln/Bonn gekommen, der auch Drach zur Last gelegt wird. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es sich um das Fluchtfahrzeug der Räuber handelte, das diese in Brand gesteckt haben sollen.

Drei Mitarbeiter des Kölner Grünflächenamtes, die am Morgen des Tattages in einer Kleingartenanlage gearbeitet hatten, berichteten von dem Auto, das mit hoher Geschwindigkeit über einen Fußweg durch die Grünanlage gerast sei. «Wir waren total baff, so ist der da durch geheizt», sagte ein 42-Jähriger. Zudem war zwei Zeugen die offene Kofferraumklappe aufgefallen. Aufnahmen einer Überwachungskamera am Flughafen hatten gezeigt, dass die Räuber den Kofferraum ihres Fluchtwagens wegen eines erbeuteten Geldkoffers nicht hatten schließen können.

Vier Raubüberfälle

Eine Frau berichtete, wie sich zwei «schwarz gekleidete und maskierte Männer» vom Brandort entfernt hätten. Sie beschrieb die Statur der Männer als «groß, schlank und sportlich». Eine Beschreibung, die äußerlich auf Drachs Mitangeklagten zutreffen könnte, aber nicht unbedingt auf den eher untersetzten Drach selbst.

Drach werden in dem Prozess vier Raubüberfälle in Köln, Frankfurt am Main und im hessischen Limburg zur Last gelegt. Neben besonders schwerem Raub wirft die Staatsanwaltschaft dem 61-Jährigen versuchten Mord vor, weil Drach auf zwei Geldboten geschossen haben soll.

1996 hatte Drach den Tabakkonzern-Erben Jan Philipp Reemtsma entführt und gegen Lösegeld wieder frei gelassen. Drach war hierfür zu vierzehn Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden.


Bildnachweis: © Thomas Banneyer/dpa
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