21. April 2023 / Aus aller Welt

Am Tag des Bahn-Streiks geht Polizei gezielt gegen Raser vor

Achtung, Kontrolle: Ausgerechnet am Tag des Warnstreiks bei der Bahn rückt die Polizei am Freitag zum sogenannten Blitzermarathon aus. Die Kosten dafür sind hoch. Und ob er wirkt, ist fraglich.

Ein Polizist schaut während des sogenannten Blitzermarathons durch ein Laserhandmessgerät.

Wer wegen des Bahn-Warnstreiks auf das Auto umstieg, musste sich vorsehen: Beim sogenannten Blitzermarathon ist die Polizei am Freitag mit vermehrten Radarkontrollen gegen Raser vorgegangen. Nicht um Bußgelder einzustreichen, sondern um auf die Gefahren zu schnellen Fahrens hinzuweisen, hieß es. Doch die Aktion ist teuer, weshalb auch diesmal nicht alle Bundesländer mitzogen. Und ob so eine Aktion wirkt, daran gibt es selbst aus den Reihen der Polizei Zweifel.

Der Blitzermarathon am Freitag war nicht der letzte im laufenden Jahr, wie der ADAC mitteilte. Mitten in der Urlaubszeit, vom 7. bis 13. August, plane die Polizei den nächsten.

Raserinnen und Raser

Unrühmliche Spitzenreiterin in Brandenburg war eine Autofahrerin, die bei Lübben mit 123 Kilometern pro Stunde bei erlaubten 70 km/h geblitzt wurde. In Rheinland-Pfalz zählte das Polizeipräsidium Westpfalz in Kaiserslautern am Freitag etwa 1400 Fahrerinnen und Fahrer, die nun wegen Vergehen zur Kasse gebeten werden. Ein Autofahrer wurde demnach mit 169 Kilometern pro Stunde geblitzt, wo maximal Tempo 100 erlaubt gewesen wären. Ihm drohe ein teures Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot.

Viele Länder, viele Wege

«Es geht darum, Menschenleben im Straßenverkehr zu schützen und sinnlose Raserei einzudämmen», sagte Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU). Sein Land beteiligt sich an der Aktion, anders als Berlin, Bremen und das Saarland. Der Erfolg solcher Maßnahmen sei «nur schwer messbar, weshalb auch das Verhältnis von Kosten und Nutzen nicht abgeschätzt werden kann», sagte ein Sprecher der saarländischen Polizei. Auch in den vergangenen Jahren klinkten sich einzelne Länder wegen zu hoher Kosten oder Personalmangels aus der Aktion aus.

Europaweite Aktion

Der deutsche Blitzermarathon ist Teil des europaweiten «Speedmarathons», der bereits seit Montag läuft. «Strafen sind dabei nicht das Ziel, sondern lediglich das Mittel», sagte Henk Jansen vom europäischen Verkehrspolizei-Netzwerk «Roadpol». Die Aktion solle Temposündern ihr gefährliches Verhalten vor Augen führen. Vor allem vor Schulen, Kitas, Altenheimen und an Unfallschwerpunkten soll geblitzt werden.

Zweifel

Michael Schreckenberg, Verkehrsexperte an der Universität Duisburg, bezweifelt den Nutzen des Marathons. «Autofahrer passen ihre Geschwindigkeit für den nächsten Blitzmarathon an, aber nicht generell», sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Blitzen reicht auch nach Ansicht des Verkehrspsychologen Karl-Friedrich Voss nicht aus: «Es braucht mehr, zum Beispiel bauliche Maßnahmen wie Fahrbahnverschwenkungen an Ortseingängen.» Das kann etwa eine Insel in der Fahrbahnmitte sein, die der Straße einen Knick gibt.

Kritik auch aus den Reihen der Polizei

Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat ihre Zweifel, ob der Kontrolltag etwas bringt. Außerhalb der Schwerpunktkontrollen sei das Risiko, erwischt zu werden, einfach viel zu niedrig, sagte der Vizevorsitzende Michael Mertens. «Zweitens fahren wir hierzulande noch immer in einem Bußgeld-Discountland.» Dabei müssen Temposünder seit November 2021 und dem neuen Bußgeldkatalog teils deutlich mehr zahlen. In der Folge lagen die Einnahmen etlicher Städte im ersten Halbjahr 2022 bereits deutlich höher als im Vorjahreszeitraum, wie eine Umfrage der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins zeigte.

Was Autofahrer tun können

Einige Bundesländer wie etwa Bayern verraten vorab, wo die Radarfallen stehen. Wo das nicht der Fall ist, kann der Verkehrsfunk helfen. Nicht erlaubt sind hingegen sogenannte Blitzer-Apps, in denen sich Verkehrsteilnehmer gegenseitig vor den Kontrollen warnen. Übrigens darf auch der Beifahrer die App nicht benutzen, wie das Oberlandesgericht Karlsruhe im Februar urteilte.


Bildnachweis: © Daniel Karmann/dpa
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