3. April 2017 / Aktuelles aus der Region 10

Der Jahrgang 2011 ist an der Reihe...

Schuleinschreibung an den Ingolstädter Grundschulen

Der Jahrgang 2011 ist an der Reihe...

Am Dienstag, 4. April, findet an den Ingolstädter Grundschulen die Schulanmeldung statt. Mit Beginn des Schuljahres 2017/18 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September 2017 sechs Jahre alt werden oder bereits einmal von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt wurden.

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten wird ein Kind, das in den Monaten Oktober, November, Dezember 2011 geboren wurde, schulpflichtig, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember 2017 sechs Jahre alt werden, ist zusätzlich Voraussetzung für die Einschulung, dass in einem schulpsychologischen Gutachten die Schulfähigkeit bestätigt wird.

Ein Kind, das am 30. September mindestens sechs Jahre alt ist, kann für ein Schuljahr von der Aufnahme der Grundschule zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich erst ein Jahr später mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann.

Bei der Anmeldung ist der Geburtsschein oder das Familienstammbuch vorzulegen. Die Kinder sind in der öffentlichen Volksschule des Sprengels, in dem sie wohnen, anzumelden. Die Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf können sich auch nach Absprache mit der Sprengelschule an öffentliche oder private Förderschulen wenden. Die Pflicht zur Anmeldung gilt auch für ausländische Kinder.

Foto: © Ingram

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