Wer einen Hund aus dem Ingolstädter Tierheim aufnimmt, der soll in Zukunft zwei Jahre lang von der Hundesteuer befreit werden. Bisher gilt die Befreiung für ein Jahr, aber die Stadt möchte die entsprechende Satzung ändern.
Eine Steuerbefreiung würde nicht nur die künftigen Hundebesitzer finanziell entlasten und einen Anreiz bieten, sich für einen Tierheimhund zu entscheiden. Wichtig sei auch der Bezug zum Ingolstädter Tierheim, sagt Finanzreferent Franz Fleckinger, der die Satzungsänderung initiiert hat.
Karl Ettinger, erster Vorsitzender des Ingolstädter Tierschutzvereins, lobt das Vorhaben der Stadt: „Jede Unterstützung – auch die der neuen Hundebesitzer, die einen Hund von uns aufnehmen – trägt dazu bei, das Ingolstädter Tierheim ein Stück weit zu entlasten.“
Die Satzung wird auch deshalb bewusst mit örtlichem Bezug gestaltet, um teilweise fragwürdigen Hundevermittlungen oder -zukäufen aus dem Ausland nicht noch Vorschub zu leisten.
Im Oktober wird die Satzungsänderung dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt und soll rückwirkend für den 1. Januar 2017 gelten.
In anderen bayerischen Großstädten gilt eine einjährige Steuerbefreiung für einen Tierheimhund. Mit einer Satzungsänderung würde Ingolstadt mit gutem Beispiel vorangehen.










