30. Dezember 2017 / Information

Sicheres Silvesterfeuerwerk

Vorsicht im Umgang mit Feuerwerk und Knallkörpern

Sicheres Silvesterfeuerwerk

Schön, bunt, aber explosiv: Silvesterfeuerwerk enthält brand- und explosionsgefährliche Bestandteile, dessen sollte man sich bewusst sein, wenn zum Jahreswechsel die Raketen in den Himmel steigen.

Der Verkauf der Feuerwerkskörper findet an den letzten drei Verkaufstagen vor Neujahr statt. In diesem Jahr also ab Donnerstag, 28. Dezember. Raketen und Böller (Feuerwerk der Kategorie 2) dürfen nur an Volljährige abgegeben werden. Auch mit einer schriftlichen Vollmacht der Eltern kann diese Regelung nicht außer Kraft gesetzt werden. Feuerwerkskörper dürfen nur am Silvester- und Neujahrstag abgebrannt werden. Wer sie danach zündet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die eine Geldbuße nach sich ziehen kann.

Für den Verbraucher bergen die Raketen, Kracher, Vulkane und Batteriefeuerwerke ein nicht zu unterschätzendes Unfall- und Brandrisiko. Missbrauch oder Leichtsinn führen jedes Jahr zu schweren Unfällen. Wer es um Mitternacht so richtig krachen lassen will, sollte besser nüchtern bleiben. Alkohol und Feuerwerk könnten sonst zu einer recht explosiven Mischung werden!

Generell gilt: Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände ist in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen verboten (1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz; §23 Abs. 1 1. SprengV).

Das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern empfiehlt den Verbrauchern zur eigenen Sicherheit und aus Rücksicht auf andere folgende Verhaltensregeln:

  • Nur geprüfte Qualität mit BAM- oder CE-Kennzeichnung verwenden.
  • Gebrauchsanweisung und Sicherheitshinweise des Herstellers beachten.
  • Feuerwerkskörper nur im Freien; nicht in der Nähe von Personen oder brennbarem Material anzünden. Den auf der Verpackung angegebenen Sicherheitsabstand einhalten.
  • Kindern und Jugendlichen darf – auch im Familienkreis – kein Feuerwerk der Kategorie 2 (frühere Klasse II) überlassen werden.
  • Feuerwerkskörper ausschließlich bestimmungsgemäß verwenden, standsicher aufstellen und nicht in der Hand anzünden.
  • Leicht entzündbare Materialien von Balkon oder Terrasse entfernen und Fenster geschlossen halten.
  • Feuerwerkskörper niemals mechanisch bearbeiten oder gar selbst herstellen. Basteleien führen oftmals zu schweren Unfällen und sind darüber hinaus auch strafbar.
  • Von Blindgängern fernhalten und auf keinen Fall versuchen diese erneut zu anzuzünden.

Meistgelesene Artikel

Tatort Supermarkt: Mann sticht auf Vierjährige ein
Aus aller Welt

Der Einkauf einer Mutter und ihrer Tochter endet dramatisch. Die Vierjährige wird in einem Supermarkt niedergestochen und muss operiert werden. Der Tatverdächtige ist für die beiden ein Unbekannter.

weiterlesen...
Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte - Das Geschäftsjahr 2023
Aktuelles aus der Wirtschaft

Die Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte eG blickt zurück auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2023 mit solidem Wachstum und gutem Ergebnis

weiterlesen...

Weitere Artikel derselben Kategorie

Einkaufshilfen durch das Seniorenbüro der Stadt Ingolstadt
Information

Hilfesuchende und Helfer können sich melden

weiterlesen...
Welche Form von Altersvorsorge für dich und deine Familie sinnvoll ist..
Information

Am 01.09. erscheint "Deine Rettung aus dem Versicherungsdschungel", als ebook auf Amazon.

weiterlesen...
Progressive Web App (PWA) von Worldsoft
Information

Die progressive Web App (PWA) von Worldsoft kombiniert die Vorteile einer schicken App mit

weiterlesen...