6. September 2017 / Information

Neue Regelung für Alleinerziehende

Mehr Anspruchsberechtigte für Unterhaltsvorschuss

Neue Regelung für Alleinerziehende

Für Alleinerziehende ist es oft nicht einfach den Alltag zu organisieren und Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. Damit es zumindest eine finanzielle Sicherheit gibt, ist der andere Elternteil meistens verpflichtet, Unterhalt für das Kind zu zahlen. Es kommt aber immer wieder vor, dass dieser Zahlungspflicht nicht nachgekommen wird oder aufgrund der finanziellen Lage nicht nachgekommen werden kann. In diesen Fällen springt der so genannte Unterhaltsvorschuss ein. Die Voraussetzungen dafür wurden nun mit einer Reform des Gesetzes verändert.

Grundsätzlich können den Unterhaltsvorschuss alle Alleinerziehenden beantragen, die für ihr Kind keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten. Bislang galt diese Regelung aber nur bis zum zwölften Lebensjahr des Kindes und für maximal 72 Monate. Rückwirkend zum 1. Juli kann unter bestimmten Voraussetzungen die Zahlung nun aber bis zum 18. Lebensjahr, also der Volljährigkeit des Kindes, erfolgen. Auch die Zeitbeschränkung fällt weg. Kinder bis zum Alter von sechs Jahren erhalten monatlich 150 Euro, Kinder im Alter von sechs bis zwölf Jahren 201 Euro pro Monat und Kinder zwischen 13 und 18 Jahren 268 Euro. Organisatorisch ist bei der Stadt Ingolstadt die Unterhaltsvorschussstelle des Amtes für Jugend und Familie zuständig. Bislang gab es hier 3,5 Planstellen, weil aber im Zuge der Reform ein deutlicher Anstieg der Anträge von Anspruchsberechtigten erwartet wird, wurde das Sachgebiet jetzt um 1,5 Stellen erweitert. Die Stadt rechnet momentan mit rund 300 zusätzlichen Fällen, die bearbeitet werden müssen. Die Prüfung fällt dabei durchaus umfangreicher aus, weil Jugendliche bis 18 Jahre vielleicht im Rahmen einer Ausbildung bereits eigenes Einkommen beziehen – was wiederum Auswirkungen auf den Unterhaltsvorschuss hat.

Die Zahlung wird „Vorschuss“ genannt, weil eigentlich ja der andere Elternteil zur Zahlung verpflichtet ist. Deshalb versuchen die Mitarbeiter des Amtes für Jugend und Familie auch, die geleisteten Zahlungen zurückzufordern. Dafür ist eine Prüfung der finanziellen Verhältnisse in regelmäßigen Abständen notwendig. Die Gründe, warum ein Elternteil keinen Unterhalt zahlen kann, sind vielfältig, dazu zählen kein eigenes Einkommen, Erwerbsunfähigkeit oder es handelt sich beim Unterhaltsvorschuss um eine Ausfallleistung, weil Mutter oder Vater verstorben ist. Mit dem Unterhaltsvorschuss wird demnach auch ein wichtiger Beitrag gegen drohende Kinderarmut geleistet. Die Leistungen werden nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Antragsberechtigt sind der alleinerziehende Elternteil beziehungsweise der gesetzliche Vertreter des Kindes. Der Antrag muss bei der Unterhaltsvorschussstelle eingereicht werden. Der entsprechende Antrag sowie alle notwendigen Informationen sind im Internet unter www.ingolstadt.de/jugendamt zu finden. Die Unterhaltsvorschussstelle befindet sich im Gebäude am Rathausplatz 7. Ein Termin zur Antragsabgabe muss vorab telefonisch vereinbart werden, die entsprechenden Kontaktdaten sind ebenfalls auf der Internetseite zu finden.

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