14. Februar 2023 / Aus aller Welt

Wilderei-Prozess gegen verurteilten Polizistenmörder

Wegen des Mordes an einer 24 Jahre alten Polizeianwärterin und einem Polizeikommissar (29) ist der Angeklagte bereits verurteilt worden. Jetzt muss er sich wegen Wilderei vor Gericht verantworten.

Der verurteilte Polizistenmörder Andreas S. (2.v.r) wird von Polizeibeamten in den Gerichtssaal geführt.

Gegen den wegen Mordes an zwei Polizisten nahe Kusel zu lebenslanger Haft verurteilten Mann hat am Dienstag vor dem Amtsgericht im saarländischen Neunkirchen ein weiterer Prozess begonnen. Dort muss sich der 39-Jährige wegen Jagdwilderei, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, versuchter gefährlicher Körperverletzung sowie der falschen Verdächtigung verantworten.

Dem Saarländer wird konkret vorgeworfen, im September 2017 in der Nähe von Spiesen-Elversberg ohne Jagdberechtigung ein Reh geschossen zu haben. Dies soll von einem Zeugen beobachtet worden sein, der sich dann auf einem Feldweg dem Fahrzeug des Angeklagten in den Weg gestellt habe. Um die Aufdeckung der zuvor begangenen Wilderei zu verhindern, soll der heute 39-Jährige auf den Zeugen zugefahren sein. Dieser habe sich nur durch einen Sprung zur Seite retten können.

Zum Prozessauftakt in Neunkirchen wies der Angeklagte, der seinerzeit Jäger war und auch mit Wild gehandelt hatte, die Vorwürfe zurück und verwies auch auf seine Aussage gegenüber der Polizei vor mehr als fünf Jahren. Demnach habe er in dem benachbarten Revier weder Rehwild geschossen, noch versucht, jemanden zu überfahren.

Zu der lebenslangen Haft wegen des Mordes an einer 24 Jahre alten Polizeianwärterin und einem Polizeikommissar (29) bei einer Fahrzeugkontrolle Ende Januar 2022 in der Westpfalz war der Mann im vergangenen November vom Landgericht Kaiserslautern verurteilt worden. Dieses Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.


Bildnachweis: © Oliver Dietze/dpa
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