29. November 2021 / Aus aller Welt

Tod einer Vierjährigen - Mann nach Driftfahrt verurteilt

Es sollte ein Rodelausflug mehrerer Familien werden. Dann driften einige der Erwachsenen mit ihren Autos. Am Ende ist ein Kind tot, Beziehungen zerbrechen, ein Ehepaar sieht sich Angriffen ausgesetzt.

Das Urteil: eineinhalb Jahre zur Bewährung wegen fahrlässiger Tötung.

Ein weißer SUV fährt über ein schneebedecktes Feld, kommt ins Schlingern, es kracht, Schreie ertönen. Dann bricht das Video ab. Es sind die letzten Momente vor dem Tod eines vierjährigen Mädchens, die am Montag begleitet vom Schluchzen der Angehörigen vor dem Amtsgericht Gera gezeigt werden.

Auf der Anklagebank sitzt zusammengekauert der 26-jährige Fahrer des Autos. Das Urteil gegen ihn wird später auf eineinhalb Jahre zur Bewährung wegen fahrlässiger Tötung lauten. Doch nicht nur er hat aus Sicht des Gerichts zumindest moralisch Schuld auf sich geladen.

Das Unheil nahm an einem Sonntag Anfang Januar zunächst recht harmlos seinen Lauf, wie es die Beteiligten beim Prozess schildern. Der erste Schnee war gefallen, mehrere Kinder benachbarter Geraer Familien versammelten sich zur Schneeballschlacht in einem Innenhof. Später fuhr eine Gruppe aus mehreren Erwachsenen und Kindern in drei Autos zu einem nahe gelegenen Feld. Schlitten wurden eingepackt - der Plan sei gewesen, mit den Kindern zu rodeln, heißt es.

Das hieß für die Gruppe, darunter der Vater des später gestorbenen Kindes, offenbar auch, Schlitten an Autos zu binden und diese über das schneebedeckte Feld zu ziehen. Schon das löst beim Vorsitzenden Richter Joachim Meier Unverständnis aus.

Doch nicht nur das: Die drei Männer, die jeweils mit ihren Autos angereist waren, hätten auch «die wahnsinnige Idee» gehabt, über das schneebedeckte Feld Driftfahrten hinzulegen. Also: Mit dem Auto so über das verschneite und matschige Feld zu fahren, dass hin und wieder die Hinterachse ausbricht. Und das, obwohl vier Kinder dabei gewesen seien, die von den Erwachsenen hätten beschützt werden müssen, sagt Meier.

Er verlor die Kontrolle

Das ging eine Zeit lang gut. Doch kurz bevor die Gruppe wieder nach Hause wollte, entschloss sich der 26-Jährige zu einer letzten Fahrt. Deren tragischer Ausgang ist teils in dem Video festgehalten: Nachdem er ein Stück von der Gruppe entfernt seine Manöver gefahren war, kam er auf einem Feldweg zurück. Nach Angaben eines anwesenden Gutachters fuhr er trotz Schnee und Matsch durchschnittlich 44 Kilometer pro Stunde. Er verlor die Kontrolle, rutschte mit seinem Auto gegen das Mädchen, das auf seinem Schlitten saß, und klemmte es zwischen dem Auto und dem abgestellten Bus ein. Die Vierjährige starb an den Folgen der Verletzungen.

Viele Tränen fließen

Nach dem Tod des Mädchens änderten sich etliche Leben schlagartig. Die Mutter des Kindes, die bei dem Ausflug nicht dabei war, schloss sich dem Verfahren als Nebenklägerin an. Am Montag sitzt sie mit Tränen in den Augen im Gerichtssaal, verlässt den Raum mehrmals, etliche Angehörige schluchzen im Zuschauerraum. Nach Angaben des Vaters, der auch als Zeuge aussagt, ging die Beziehung nach dem Tod der Tochter in die Brüche. Auch ein weiteres Paar, das mit ihren Kindern bei dem Ausflug dabei war, trennte sich nach dem Unfall.

Und der Unfallfahrer? Der Mann ist nach eigenen Angaben seither in psychologischer Behandlung. Er sei Anfeindungen im Netz und auf der Straße ausgesetzt. Jemand habe sogar ein Metallgitter nach ihm geworfen. Seine Ehefrau bricht im Zeugenstand in Tränen aus, «die Hölle» sei ihr Leben seit den Angriffen.

Auch der Angeklagte hält mit den Tränen nicht hinterm Berg und entschuldigt sich bei den Eltern des Kindes, mit denen er früher befreundet gewesen sei. «Ich kann nur sagen, dass mir alles wahnsinnig leidtut und dass ich nur hoffe, dass alle damit zurechtkommen.»

Angesichts der entstandenen Gruppendynamik und der generellen Sorglosigkeit bei dem Ausflug habe nicht nur der Angeklagte massiv Schuld auf sich getragen, sagt Richter Meier. «Da tragen auch ein paar Leute zumindest eine moralische Mitschuld.» Letztlich habe er Pech gehabt, dass gerade bei seiner Fahrt etwas passiert sei. In seinem Urteil von eineinhalb Jahren Bewährungsstrafe folgte er in weiten Teilen dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Nebenklage hatte zwei Jahre gefordert, die Verteidigung plädierte für eine Geldstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


Bildnachweis: © Bodo Schackow/dpa-zentralbild/dpa
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