8. August 2026 / Aus aller Welt

Tierschützer: Freigänger-Katzen sollten kastriert werden

Es gibt keine einheitliche Regelung zur Kastration von Freigänger-Katzen. Weshalb sie nach Ansicht von Tierärzten und Tierschützern dringend nötig ist und welche Probleme sie lösen könnte.

Tierärzte fordern eine Kastrationspflicht von Katzen, die frei herumlaufen dürfen. (Symbolbild)

Tierschützer sprechen sich für eine bundesweite Pflicht zum Kastrieren aller Katzen aus, die frei herumlaufen dürfen. Damit soll eine unkontrollierte Vermehrung verhindert werden. 

Die Bundesregierung müsse endlich eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen einführen, sagte der Präsident des Tierschutzbundes, Thomas Schröder, der «Rheinischen Post» (Samstag). Dies sei «der wirksamste Hebel, um das Leid der Millionen Straßenkatzen in Deutschland langfristig einzudämmen».

Die Bundestierärztekammer sieht ebenfalls Handlungsbedarf. «Freilebende Katzenpopulationen sind in Deutschland seit vielen Jahren ein erhebliches Tierschutz-Problem», sagte Kammer-Präsident Holger Vogel der Zeitung. «Ein wesentlicher Faktor ist dabei der stetige Nachwuchs durch unkastrierte Freigänger-Katzen aus Privathaushalten.» Deswegen reiche es nicht aus, nur die Straßenkatzen zu kastrieren. 

Wie der Deutsche Tierschutzbund auf seiner Homepage schreibt, gilt bundesweit in mehr als 3.300 Gemeinden und Städten eine Katzenschutz- oder Kastrationsverordnung. Der größte Anteil entfalle auf Schleswig-Holstein mit seiner flächendeckend im gesamten Bundesland geltenden Verordnung. An diesem Samstag wird der internationale Tag der Katze begangen.

Tierärzte beklagen Flickenteppich hierzulande

Ob Katzen kastriert werden müssen, regeln in Deutschland entweder Länder oder Kommunen. «In der Praxis entsteht dadurch jedoch ein Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen», sagte Vogel. Diese Lösung führe nur bedingt zum Erfolg. «Eine bundesweit einheitliche Regelung wäre deshalb der konsequentere und auch leichter vermittelbare Weg.» 

Diese müsse «zwingend mit einer Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht verbunden werden. Nur so lassen sich Tiere eindeutig ihren Halterinnen und Haltern zuordnen und entsprechende Vorgaben auch wirksam umsetzen».

Schleswig-Holstein hatte zum 1. Juli eine Katzenschutzverordnung eingeführt. Demnach müssen Katzenhalter künftig ihre Tiere kastrieren, kennzeichnen und registrieren lassen, wenn sie ihnen freien Auslauf gewähren. Wohnungskatzen, die das Haus nicht verlassen, bleiben von der Regelung ausgenommen. 

Wovor Tierschützer warnen

Dem Tierschutzbund ist eine Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen vor allem deshalb wichtig, um die Zahl der Straßenkatzen in Deutschland zu reduzieren. «Solange unkastrierte Freigänger-Katzen Nachwuchs zeugen, werden immer neue Tiere auf der Straße geboren, die unter Hunger, Krankheiten, Parasiten und Verletzungen leiden oder bereits als Kitten sterben», sagte Schröder.

Die Tierrechtsorganisation Peta schreibt dazu auf ihrer Webseite: «In nur sieben Jahren können eine unkastrierte Katze und ihr Nachwuchs theoretisch bis zu 370.000 Nachkommen zeugen.»


Bildnachweis: © Julian Stratenschulte/dpa
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