21. April 2022 / Aus aller Welt

Johnny Depp beschreibt Gewaltausbrüche von Amber Heard

Ein «Bedürfnis nach Gewalt» wirft Johnny Depp seiner Ex-Frau vor - sie habe ihn verbal und tätlich angegriffen. Amber Heard bestreitet das.

Johnny Depp demonstriert während seiner Anhörung, wie seine Ex-Frau Heard ihn geschlagen haben soll.

«Fluch der Karibik»-Star Johnny Depp hat am zweiten Tag im Zeugenstand im Verleumdungsprozess gegen seine Ex-Frau Amber Heard angebliche Gewaltausbrüche der «Aquaman»-Schauspielerin beschrieben.

Im Gericht des Bezirks Fairfax (Virginia) warf er der 35-Jährigen vor, ein «Bedürfnis nach Gewalt» zu haben. Während eines Streits im Jahr 2015 habe sie eine Wodka-Flasche auf ihn geworfen. Dabei sei ein Teil seines Mittelfingers abgetrennt worden. Heard hat diesen Vorwurf in der Vergangenheit bestritten.

Im Gericht wurden Tonaufzeichnungen von Streitigkeiten der Ex-Eheleute abgespielt. Bei ihren häufigen Wutausbrüchen habe Heard ihn verbal und tätlich angegriffen, sagte Depp. Er habe sich in Schlaf- oder Badezimmer eingeschlossen, um sie auf Abstand zu halten. Wie schon am Vortag beteuerte Depp unter Eid, dass er selbst weder Heard noch jemals eine andere Frau geschlagen habe.

Er habe lange versucht, die Beziehung zu retten. Doch Heard habe sich völlig verändert: «Es war nicht mein Mädchen. Sie war mein Gegner geworden.» Ihre öffentlichen und «fälschlichen» Anschuldigungen, dass er sie misshandelt habe, hätten sein Leben ruiniert, sagte Depp aus. Er habe «nicht weniger als alles» verloren. Das Verfahren sollte am Donnerstag mit der Befragung Depps durch Heards Anwälte fortgesetzt werden.

2016 hatte Heard nach nur 15 Monaten Ehe die Scheidung eingereicht. Sie warf dem Hollywood-Star häusliche Gewalt vor. In seiner Zivilklage wirft Depp Heard vor, in einem 2018 von der «Washington Post» veröffentlichten Kommentar zum Thema häusliche Gewalt falsche Aussagen gemacht zu haben. Dies hätte seinem Ruf geschadet. Wegen Verleumdung verlangt Depp rund 50 Millionen Dollar (umgerechnet gut 45 Millionen Euro) Schadenersatz.


Bildnachweis: © Evelyn Hockstein/Reuters Pool/dpa
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