27. April 2023 / Aus aller Welt

Amoktat: Ermittlungen gegen Mitarbeiter der Waffenbehörde

Hätte der Amoktäter von Hamburg eine Waffe bekommen dürfen? Gegen einen Mitarbeiter der Waffenbehörde sind nun Ermittlungen eingeleitet worden.

Blumen liegen vor dem Gemeindehaus der Zeugen Jehovas in Hamburg.

Nach der Amoktat mit acht Toten bei einer Versammlung der Zeugen Jehovas in Hamburg wird gegen einen Mitarbeiter der Waffenbehörde wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung ermittelt. Der Mann soll Informationen über den psychischen Zustand des späteren Todesschützen innerhalb der Behörde nicht korrekt weitergeleitet haben, teilte die Generalstaatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Auch gegen drei Mitglieder eines im Schießverein des späteren Amokläufers tätigen Prüfungsausschusses werde ermittelt.

Gegen den Mitarbeiter der Waffenbehörde bestünden Anhaltspunkte für den Verdacht der fahrlässigen Tötung in sechs Fällen sowie der fahrlässigen Körperverletzung im Amt in 14 Fällen, teilte die Sprecherin mit.

Er soll Informationen über den Amoktäter Philipp F., die er über einen Mitarbeiter des Schießclubs aus dem familiären Umfeld des Täters erhalten hatte, weder dokumentiert noch ordnungsgemäß innerhalb der Waffenbehörde weitergeleitet haben, wie es in der Mitteilung hieß. So soll er nicht darauf hingewiesen haben, dass er selbst vorgeschlagen habe, ein am 24. Januar bei der Waffenbehörde eingegangenes Schreiben als «anonyme» Anzeige zu schicken, obwohl er mögliche Urheber sowie weitere Hintergründe kannte. Es sei sozusagen eine bestellte anonyme Anzeige gewesen, hieß es aus Ermittlerkreisen.

In Unkenntnis dessen ordnete der zuständige Sachgebietsleiter der Waffenbehörde nach Angaben der Staatsanwaltschaft nur eine unangekündigte Aufbewahrungskontrolle für die im Besitz von Phillipp F. befindliche Schusswaffe an, anstatt sich gezielt weitere Informationen zu verschaffen und die Waffe nebst Munition sodann umgehend sicherzustellen.

Anfangsverdacht der Falschbeurkundung

Am Donnerstag seien zehn Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts Hamburg vollstreckt worden. Die Durchsuchungen betrafen die Wohnanschriften der vier Beschuldigten, den Arbeitsplatz des Mitarbeiters der Waffenbehörde sowie Räumlichkeiten des Vereins.

Gegen die drei Mitglieder des Prüfungsausschusses wird wegen des Anfangsverdachts der Falschbeurkundung im Amt ermittelt. Der Prüfungsausschuss hatte Philipp F. «blanko» ein auf den 28. April 2022 datiertes Sachkundezeugnis ausgestellt. Tatsächlich soll Phillipp F. die praktische Sachkundeprüfung am 28. April jedoch nicht bestanden haben.

Gegenüber sämtlichen Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Philipp F. hatte am 9. März nach einer Gemeindeversammlung der Zeugen Jehovas in Hamburg-Alsterdorf mit einer halbautomatischen Pistole sieben Menschen und schließlich auch sich selbst getötet. Nach einem anonymen Hinweis wenige Wochen vor der Tat war der 35-Jährige von der Waffenbehörde überprüft worden.


Bildnachweis: © Georg Wendt/dpa
Copyright 2023, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten

Meistgelesene Artikel

Reparatur-Cafe im Bürgerhaus
Aktuelles aus der Region 10

Am Samstag öffnet wieder das Reparatur-Cafe

weiterlesen...
Metzgerei Richard Huber Gbr mit dem bayerischen Metzger Cup ausgezeichnet
Gastro

Preisverleihung mit Ministerpräsident Dr. Markus Söder und  Staatsminister Dr. Florian Herrmann in der Stadthalle Neusäß

weiterlesen...

Weitere Artikel derselben Kategorie

Polizeieinheit gegen aggressive Affen in Thailand
Aus aller Welt

Lop Buri in Thailand ist auch als «Stadt der Affen» bekannt. Tausende Makaken leben dort - und sind zunehmend aggressiv gegenüber Menschen. Eine eigene Polizeieinheit soll helfen.

weiterlesen...
Ermittlungen nach Bluttat am Hochrhein gehen weiter
Aus aller Welt

Ein 19-Jähriger soll drei Familienangehörige mit einem Messer getötet haben. Seine Schwester wurde bei dem Angriff schwer verletzt. In dem Fall sind viele Fragen offen.

weiterlesen...
Karfreitags-Verbote: Respektvoll oder aus der Zeit gefallen?
Aus aller Welt

Weniger als die Hälfte der Deutschen ist noch kirchlich gebunden. Dennoch gelten an Karfreitag einige christlich geprägte Verbote - je nach Bundesland unterschiedlich streng. Wie sehen die Regeln aus?

weiterlesen...