Im Mordprozess um den Tod einer in der Weser versenkten 19-Jährigen werden am Donnerstag die Urteile erwartet. Vor dem niedersächsischen Landgericht Verden müssen sich seit Februar zwei Männer und eine Frau verantworten - die Anklage wirft den Deutschen Mord vor. Doch der Prozess konnte nicht klären, wie die psychisch schwer kranke junge Frau starb. Der Staatsanwältin zufolge ist unklar, ob sie im April 2020 lebend oder tot über ein Brückengeländer in den Fluss geworfen wurde. Ein Binnenschiffer hatte die Leiche knapp drei Wochen nach der Tat gefunden. Die Frau war unbekleidet, an einer Betonplatte festgebunden, im Fluss versenkt worden. Da die Leiche lange im Wasser lag und bestimmte Standards bei der Obduktion nicht eingehalten wurden, konnte die Todesursache nicht eindeutig bestimmt werden. Fest steht aus Sicht der Staatsanwaltschaft, dass die Angeklagten grausam und menschenverachtend handelten. Demnach hätte die 19-Jährige, die an einer paranoiden Schizophrenie erkrankt war, dringend medizinische Hilfe gebraucht. Doch der 41-Jährige habe die junge Frau «gekauft» und versucht, sie als Prostituierte zu vermarkten - gemeinsam mit seinem damals besten Freund und seiner früheren Partnerin. Als sich der Gesundheitszustand der 19-Jährigen rapide verschlechterte, wurde sie in eine Garage gebracht. Was dort geschah, ist unklar, denn die Angeklagten schwiegen. Sicher ist, dass die 19-Jährige schließlich mit einem Kabel auf die Betonplatte gefesselt und an der Weserschleuse in Balge im niedersächsischen Kreis Nienburg in den Fluss geworfen wurde. Laut Staatsanwaltschaft ist naheliegend, dass die 19-Jährige lebend versenkt wurde. Möglich ist demnach aber auch, dass sie in der Garage getötet wurde, oder dass sie dort in hilflosem Zustand alleingelassen wurde und starb. Denkbar auch, dass die junge Frau bewusstlos war und die Angeklagten dachten, sie sei tot, als sie sie in die Weser warfen. In ihrem Plädoyer forderte die Staatsanwaltschaft für die drei Angeklagten lebenslange Haft wegen versuchten Mordes durch Unterlassen und wegen Menschenhandels. Die Nebenklage schloss sich dem an. Die Verteidigung hält indes deutlich niedrigere Strafen für angemessen. Die Anwältin des 41-Jährigen beantragte eine Freiheitsstrafe unter fünf Jahren wegen Menschenhandels und gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen. Der Anwalt des 54-Jährigen forderte für seinen Mandanten eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Menschenhandel und wegen gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen. Die Anwältin der 40-Jährigen beantragte eine Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen und wegen unterlassener Hilfeleistung.
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19-Jährige an Betonplatte gefesselt - Urteile erwartet
Die Frau wurde, an eine Betonplatte gefesselt, im Fluss versenkt. Was genau in den Stunden vor ihrem Tod geschah, wissen wahrscheinlich nur die drei Angeklagten. Nun soll das Urteil gesprochen werden.
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