28. Mai 2025 / Aus aller Welt

15 Jahre Haft für falsche Narkoseärztin

Wegen dreifachen Mordes wurde eine falsche Ärztin 2022 zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Angeklagte legte erfolgreich Revision ein. Nun wurde erneut geurteilt.

Die Angeklagte hatte sich mit einer gefälschten Approbationsurkunde eine Stelle als Narkoseärztin erschwindelt.

Wegen Körperverletzung mit Todesfolge in drei Fällen und gefährlicher Körperverletzung in zehn Fällen hat das Landgericht Kassel eine frühere falsche Narkoseärztin in einem Revisionsprozess zu 15 Jahren Haft verurteilt. Damit fällt das Urteil deutlich milder aus als in ihrem ersten Prozess.

Im Mai 2022 hatte das Landgericht die heute 54-Jährige unter anderem wegen dreifachen Mordes und versuchten Mordes in zehn Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil dann aber teilweise auf und verwies den Fall zur Neuverhandlung an das Kasseler Landgericht zurück.

Gefälschte Approbationsurkunde

Die Verurteilte hatte sich mit einer gefälschten Approbationsurkunde eine Anstellung als Narkoseärztin in einem Hospital in Fritzlar (Schwalm-Eder-Kreis) erschlichen und war dort jahrelang tätig gewesen.

Die 6. Große Strafkammer des Kasseler Landgerichts sah es im ersten Prozess als erwiesen an, dass durch Behandlungsfehler der Frau drei Patienten gestorben waren und andere schwere Schäden davon getragen hatten. Die Kammer stellte 2022 auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen gewesen.

Gegen das Urteil aber hatte die Frau erfolgreich Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob die Entscheidung teilweise auf, unter anderem weil er den Tötungsvorsatz nicht ausreichend begründet sah, und verwies den Fall zur Neuverhandlung an das Kasseler Landgericht zurück.

Gericht: Tötungsvorsatz nicht feststellbar

Die 10. Große Strafkammer des Landgerichts folgte nun mit ihrem Urteil den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Ein Tötungsvorsatz sei nicht feststellbar gewesen, erklärte der Vorsitzende Richter Christian Geisler. 

Die Nebenklage hatte beantragt, die 54-Jährige wegen Mordes erneut zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu verurteilen und die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Ihre Verteidiger hatten für eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben bis acht Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung beziehungsweise acht Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge plädiert. Das neue Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


Bildnachweis: © Nicole Schippers/dpa
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