Seit 01.03.2021
Inzidenzunabhängig
Schulen Kitas (bestimmte Klassen)
Friseure
Baumärkte, Gartenmärkte, Blumenläden
Ab 8. März
Allen Bürgerinnen und Bürgern werden mindestens einmal pro Woche ein kostenloser Schnelltest von der jeweiligen Kommune betriebenen Testzentrum, bei von der jeweiligen Kommune beauftragten Dritten oder bei niedergelassenen Ärzten ermöglicht. Die Kosten übernimmt der Bund. (Start ab 8. März über lokale Testzentren)
Treffen von zwei Haushalten möglich - aber maximal 5 Personen. (Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt)Paare die nicht zusammen leben, werden trotzdem als ein Haushalt gezählt.
Bei einer Inzidenz von unter 35 können sich auch drei Haushalte treffen. (max. 10 Personen - Kinder unter 14 werden nicht gezählt)
Bei einer Inzidenz von über 100 (an 3 aufeinander folgenden Tagen) wieder nur eine haushaltsfremde Person. (Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt) UND Ausgangssperre!
Inzidenzunabhängig
Buchhandlungen, Blumengeschäfte, Gartenmärkte ( 1 Kunde / Kundin pro 10 / 20 qm)
Körpernahe Dienstleistungen (zum Teil mit tagesaktuellem Test)
Bei einer Inzidenz unter 50
Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 10 qm für die ersten 800 qm Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 qm.
die Öffnung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten
kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen (max. 10 Personen) im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen
Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100
Öffnung des Einzelhandels für sogenannte Terminshopping-Angebote („Click and meet“), wobei eine Kundin oder ein Kunde pro angefangene 40 qm Verkaufsfläche nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung im Geschäft zugelassen werden kann
Museen,Galerien , Zoo´s und botanische Gärten mit Terminbuchung und Dokumentation
Individualsport außen maximal 5 Personen aus zwei Haushalten (bzw. maximal 20 Kinder)
ab 15.03.2021
Inzidenz unter 50: Präsenzunterricht in der Grund und Förderschule (Klasse 1-4), alle anderen Wechselunterricht
Inzidenz 50-100: Alle Klassen im Wechselunterricht
Für einen sicheren Schulbetrieb und eine sichere Kinderbetreuung stellt Bayern im Rahmen von Testkonzepten sicher, dass das Personal in Schulen und Kinderbetreuung pro Präsenzwoche das Angebot von zwei kostenlosen Schnelltest erhalten. Alle Schülerinnen und Schüler ab 15 Jahren pro Präsenzwoche einen kostenlosen Schnelltest. (Freiwillig)
14 Tage später (frühestens ab 22.03)
Ab einer Inzidenz unter 50
Öffnung der Außengastronomie
Öffnung von Theater , Konzert und Opernhäuser , Kinos
Sport (Kontaktfrei im Innenbereich + Kontaktsport im Außenbereich)
Inzidenz zwischen 50 und 100
Die Öffnung der Außengastronomie für Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung; Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen ist ein tagesaktueller COVID-19 Schnell- oder Selbsttest der Tischgäste erforderlich.
die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos für Besucherinnen und Besuchern mit einem tagesaktuellen COVID-19 Schnell oder Selbsttest.
kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich
14 Tage später (frühestens 05.04.2021)
Bei einer Inzidenz unter 50
Freizeitveranstaltungen im Außenbereich (maximal 50 Teilnehmer)
Kontaktsport innen
Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100
Einzelhandel ( 1 Kunde / Kundin pro 10/20 qm)
Sport (Kontaktfrei innen , Kontaktsport außen) - Testfrei
MPK am 22.03.2021
weitere Entscheidungen über die Bereiche
Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels










