14. Februar 2018 / Aktuelles aus der Region 10

Stadt Ingolstadt sucht Schöffinnen und Schöffen

Bewerbungen bis zum 9. März

Stadt Ingolstadt sucht Schöffinnen und Schöffen

Im ersten Halbjahr 2018 werden die Schöffinnen und Schöffen für die Straf- und Jugendgerichtsbarkeit neu ausgewählt. Die Amtszeit dieser ehrenamtlichen Richter und Richterinnen dauert vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023. Bürgerinnen und Bürger, die an dieser Tätigkeit interessiert sind, erhalten die nötigen Informationen und Bewerbungsunterlagen ab sofort im Internet unter www.ingolstadt.de/schoeffenwahl oder telefonisch im Rechtsamt der Stadt Ingolstadt unter 0841 305-1415. Interessenten für ein Amt als Jugendschöffe können sich an das Amt für Jugend und Familie, Tel. 0841 305-45401, wenden. Bewerbungen sind bis Freitag, 9. März, möglich.

Die Stadt kann dem Wahlausschuss beim Amtsgericht nur Bewerberinnen und Bewerber vorschlagen, die in Ingolstadt wohnen. Interessenten aus anderen Gemeinden können sich unter www.schoeffenwahl.de informieren oder sich an ihre Gemeindeverwaltung oder das jeweilige Kreis-Jugendamt wenden.

Schöffinnen und Schöffen wirken gleichberechtigt an der Verhandlung und der Entscheidungsfindung der Strafgerichte an den Amts- und Landgerichten mit. Die Interessenten sollen über soziale Kompetenz, Lebenserfahrung und Menschenkenntnis verfügen. Für die Tätigkeit an Jugendgerichten sind besondere Erfahrungen in der Jugenderziehung oder Jugendarbeit erforderlich.

Bewerben können sich nur deutsche Staatsangehörige, die am 1.1.2019 das 25. Lebensjahr vollendet oder das 70. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Das Geburtsdatum muss daher nach dem 1.1.1949 oder vor dem 2.1.1994 liegen. Um den Verhandlungen an Sitzungstagen sicher folgen zu können, wird gesundheitliche Eignung und die sichere Beherrschung der deutschen Sprache vorausgesetzt. Es gibt bestimmte Ausschlussgründe vom Schöffenamt, die in den Bewerbungsunterlagen näher erläutert werden.

Für die Teilnahme an Verhandlungen besteht ein Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, Lohnausgleich und Aufwandsentschädigung. Als Anerkennung für das bürgerschaftliche Engagement erwartet Schöffinnen und Schöffen eine interessante Tätigkeit mit vielfältigen Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten.

Weitere Informationen:
http://www.ingolstadt.de/schoeffenwahl

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