12. Oktober 2018 / Aktuelles aus der Region 10

Rutschgefahr Herbstlaub

Straßen und Gehwege müssen frei bleiben

Rutschgefahr Herbstlaub

Der herbstliche Laubfall gehört zum Kreislauf der Natur und die Bäume in der Stadt verbessern das Kleinklima und tragen zum Wohlbefinden bei. Besonders für Kinder und Spaziergänger ist die Farbenvielfalt eine Freude.
So schön das bunt schillernde Laub auch aussieht, birgt es doch Gefahren wenn die Blätter und Früchte von Straßen und Gehwegen nicht entfernt werden. Laubfreie Straßen und Wege sind nicht nur eine Frage der Sauberkeit, sondern vor allem eine Frage der Verkehrssicherheit. Herumliegendes Laub birgt Unfallgefahren für alle Verkehrsteilnehmer. Gerade bei starkem Regen und Wind fällt es schnell in großen Mengen von den Bäumen. Ist der Boden nass, kann die Fahrbahn zur unfreiwilligen Rutschpartie für Fußgänger und Radfahrer werden. Besonders für ältere und gehbehinderte Menschen ist es wichtig, dass die Gehwege gefahrlos benutzt werden können.

Öffentlichen Hauptstraßen und Straßen, die an der kommunalen Straßenreinigungsanstalt angeschlossen sind, sowie Hauptverkehrsradwege werden von den Mitarbeitern der Kommunalbetriebe das ganze Jahr über gereinigt. Die Reinigung umfasst regelmäßiges Kehren sowie die Entfernung von Wildkrautbewuchs und Laub. Für diese hoheitliche Aufgabe sind die Kommunalbetriebe im Auftrag der Stadt unterwegs. Ein Straßenverzeichnis der Straßenreinigungsanstalt regelt dabei das zu reinigende Anschlussgebiet.

Aber wer reinigt die restlichen Straßen in Ingolstadt? Das ist ebenfalls über die kommunale Reinigungsanstalt der Stadtreinigungssatzung geregelt. Sie sieht vor, dass auch die Anlieger selbst für die Reinigung von Gehwegen und Straßen, vor allem in Wohngebieten, zuständig sind. Sie sind verpflichtet, die Gehwege vor ihren Grundstücken sauber zu halten und, sofern ihre Straße nicht planmäßig von der kommunalen Stadtreinigung gesäubert wird, auch die Fahrbahn bis zur Straßenmitte. Dabei ist es egal, ob das Laub von den eigenen oder von anderen Bäumen und Sträuchern stammt. Je nach Bedarf sollen die Straßen und Gehwege regelmäßig gekehrt und Wildkrautbewuchs entfernt werden, im Herbst sogar mindestens einmal wöchentlich. Das Straßenverzeichnis der Stadtreinigungssatzung ist unter www.in-kb.de zu finden. Dort können Anlieger erfahren, wer in welchem Umfang zuständig ist.
Der konkrete Handlungsbedarf ergibt sich aus der Reinigungsklasse der Straße und den Regelungen der Satzung. Auskünfte geben auch die Mitarbeiter der Kommunalbetriebe unter Telefon (0841) 305-3721 und -3741.

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