30. April 2022 / Aktuelles aus der Region 10

Heute ist Freinacht

......aber nicht alle Scherze sind erlaubt

In Bayern weit verbreitet wird die Nacht vom 30. April auf den 1. Mai als Freinacht bezeichnet. Sie wird gerne genutzt, um den Maibaum benachbarter Gemeinden zu stehlen oder Gartentüren auszuhängen und zum Maibaum zu tragen.

Die Freinacht wird auch vermehrt zu allerlei Streichen (sog. Maischerze) genutzt, die jedoch nichts mit dem Brauchtum der Freinacht zu tun haben. Beliebt ist dabei zum Beispiel das Einwickeln von PKW mit Toilettenpapier, das Besprühen von Türklinken und Autos mit Rasierschaum oder das Verstecken von Dingen. Neben diesen harmlosen Streichen häufen sich in den Freinächten zunehmend auch Sachbeschädigungen und Vandalismus.

Als Faustregel für die Freinacht gilt: Fast alles ist erlaubt, solange keine Sachen beschädigt oder Menschen verletzt werden.

Folgende "Streiche" z. B. haben nichts mehr damit zu tun und sind Straftaten - also nicht übertreiben

  • Das Beschmieren von Autos mit Mehl, Rasierschaum oder Ketchup. Dadurch kann der Lack der Fahrzeuge beschädigt werden.
  • Das Werfen von rohen Eiern an Hauswände oder Autos. Vor allem bei besudelten Hausfassaden können hohe Reinigungskosten anfallen.
  • Das Ausleeren von Mülltonnen oder Altglas-Containern.
  • Das Zünden von Böllern oder anderem Feuerwerk. Feuerwerksartikel dürfen in Deutschland nur vom 31. Dezember bis zum 1. Januar abgebrannt werden.
  • Das Entfernen von Baustellenbeleuchtungen und -absicherungen.
  • Abmontieren oder Verbiegen von Straßenschildern.
  • Herausreißen von Pflanzen.
  • Das Abreißen von Autospiegeln.
  • Das Einwerfen von Fenstern.
  • Das Anbringen von Stolperfallen (Schnüre, Wäscheleinen oder Drähte, die über eine Straße oder einen Weg gespannt werden). Dabei können sich Menschen schwer verletzen.
  • Das Abmontieren von Gartentüren (Diebstahl und Hausfriedensbruch).
  • Das Umsägen von Maibäumen (Sachbeschädigung).
  • Das Sprengen von Briefkästen oder das Anzünden von Mülltonnen.
  • Absolut gefährlich und mit Sicherheit kein Spass: Das Aushängen von Gullideckeln. Ein gefährlicher Eingriff in die Straßenverkehrssicherheit.

    Diese Liste sind nur Beispiele und ist somit auch unvollständig.

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