16. Juni 2021 / Aktuelles aus der Region 10

Durchsuchungen wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs bei Hundehandel

Polizeimeldung

Durchsuchungen wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs bei Hundehandel

Bereits im vergangenen Jahr rückten vier Frauen und ein Mann aus den Landkreisen Pfaffenhofen und Eichstätt wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs im Zusammenhang mit dem Handel von Hundewelpen ins Visier der Ermittler. Am 10.06.2021 führte die Kriminalpolizei Ingolstadt nun erneut Durchsuchungsmaßnahmen durch und konnte dabei zahlreiche Vermögensgegenstände sicherstellen.

Die Kripo Ingolstadt wurde erstmals im Mai 2020 auf die Hundehändler/ -innen, (die Zucht findet i. d. R. im Ausland statt) aufmerksam, da ein Hundewelpe kurz nach dem Kauf an einer schweren Erkrankung verstorben war und die Besitzer den Vorfall an ein Veterinäramt meldeten.

Intensive Ermittlungen ergaben, dass es zu weiteren ähnlich gelagerten Fällen gekommen war, bei denen Welpen der Händler/ -innen schwer erkrankten und teilweise, nach nur wenigen Tagen bei den neuen Besitzern, verstarben.

Bereits im September 2020 fand dahingehend eine Durchsuchungsaktion unter Einbindung der Veterinärämter in mehreren Objekten in den Landkreisen Pfaffenhofen und Eichstätt statt. Dabei wurden neben Beweismaterial in Form von Unterlagen, Handys und Computern auch 16 Hundewelpen sichergestellt, die zur weiteren Versorgung an Tierschutzorganisationen abgegeben wurden.

Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen wird den Tatverdächtigen vorgeworfen, in mindestens 86 Fällen Hunde verkauft zu haben, die häufig zu jung, teilweise schwer krank und oft nicht reinrassig waren oder nicht wie vorgegeben aus inländischer Zucht stammten, sondern teils aus weit entfernten Drittländern eingeführt wurden. Dadurch entsteht tierseuchenrechtlich Handlungsbedarf, da diese Hunde gegen Tollwut geimpft sein müssen, um nach Deutschland eingeführt werden zu dürfen.  Darüber hinaus fanden sich Anhaltspunkte für weitere Verstöße nach dem Tierschutz- und dem Arzneimittelgesetz.

Aufgrund dessen fanden am 10.06.2021 erneut Durchsuchungen bei den 27, 33, 39, 44 und 47 Jahre alten Tatverdächtigen statt. Zudem wurden Beschlüsse des Amtsgerichtes Ingolstadt zu mehreren Vermögensarresten vollzogen. Insgesamt konnten durch die rund 20 Beamten an den Objekten fünf Fahrzeuge, vier hochpreisige Armbanduhren, mehrere Luxushandtaschen, Schmuck, ein vierstelliger Geldbetrag sowie weiteres Beweismaterial sichergestellt werden.

Des Weiteren befanden sich 19 Hunde in den Objekten, die durch mehrere Polizeihundeführer sowie vom Veterinäramt auf ihren Gesundheitszustand überprüft wurden.

Die Kriminalpolizei Ingolstadt ermittelt in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Ingolstadt gegen die Tatverdächtigen wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs sowie von Verstößen nach dem Arzneimittel- und Tierschutzgesetz. Zudem werden von den Veterinärämtern Pfaffenhofen a. der Ilm und Eichstätt die Ermittlungen zu Verstößen gegen das Tierseuchengesetz weitergeführt.

Wegen der hohen Nachfrage an speziellen Rassen boomt derzeit die Nachfrage an Hundewelpen. Welpen-Händler organisieren die Einfuhr und den Verkauf von Welpen, die aus dem Ausland stammen, zu früh vom Muttertier abgesetzt werden, deswegen häufig krank sind und die Tollwut-Einreise-Bestimmungen nicht erfüllen. Man spricht von illegalem Welpenhandel. Internetverkäufe bieten illegalen Tierhändlern ideale Möglichkeiten.

Die Kriminalpolizei und die Veterinärämter raten Kaufinteressenten dringend:

  • Prüfen Sie, ob der Welpe tatsächlich aus der eigenen Zucht des Verkäufers stammt, besuchen Sie den Züchter (mehrfach) und lassen Sie sich das Muttertier und Wurfgeschwister unbedingt zeigen. Beobachten Sie dabei das Verhalten des Muttertiers zu ihren Welpen.
  • Niedrige Verkaufspreise deuten oft auf einen unseriösen Züchter hin. Aber Vorsicht: auch Welpen aus illegalem Handel sind inzwischen oft teuer!
  • Seriöse Züchter interessieren sich dafür, in welche familiären und häuslichen Verhältnisse der verkaufte Welpe kommt.
  • Bestehen Sie unbedingt auf einen Kaufvertrag mit Name und Adresse, der auch die Haftung des Verkäufers beinhaltet.
  • Lassen Sie sich nicht auf Verkäufe auf Parkplätzen, Märkten, Hinterhöfen oder z. B. aus einem Kofferraum heraus ein.
  • Achten Sie darauf, dass die Welpen alt genug zum Absetzen sind (mind. 8 Wochen), dass sie gesund sind (nicht dünn oder aufgebläht, keinen Durchfall, kein struppiges Fell haben oder apathisch sind).
  • Unseriöse Züchter bieten oftmals mehrere Rassen an. Bei mehr als zwei Rassen und mehr als vier Würfen im Jahr, sollten Sie hellhörig werden.
  • Professionelle Züchter benötigen eine Erlaubnis zum Züchten, die durch das jeweilige Veterinäramt erteilt wird. Lassen Sie sich diese Erlaubnis zeigen!

 

 

 

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