31. August 2021 / Aktuelles aus der Region 10

Bayern ändert Corona-Regeln grundlegend: Das sind die neuen Maßnahmen

Hier der Überblick:

Diese Corona-Maßnahmen gelten jetzt in Bayern:

  • Die 3-G-Regel (Geimpft, genesen oder getestet) gilt unabhängig von der Inzidenz für Innenräume. (Ausgenommen der private Bereich, der ÖPNV, Handel, Außenveranstaltungen bis 1.000 Personen, Gottesdienste und Demos, Kinder unter 6 Jahre)
  • Die FFP2-Maskenplficht fällt, ab jetzt sind neben ihnen auch medizinische Masken erlaubt. Ab Warnstufe gelb (siehe unten) nur noch FFP2

 

  • Als neue Sicherheitsmaßnahme wird eine Krankenhausampel eingesetzt. Je nach Bettenauslastung gibt es eine gelbe (innerhalb einer Woche landesweit 1.200 Betten durch Corona neu besetzt) oder rote Warnstufe (bei 600 belegten Beatmungsbetten auf der Intensivstation). Entsprechend der Warnstufen werden die Maßnahmen ggf. verschärft. Welche Maßnahmen

 

  • Die Inzidenz wird nicht mehr für Regelverschärfungen herangezogen
  • Einen klassischen Lockdown, wie es ihn gab, wird es nicht mehr geben. 
  • Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich wird es nicht mehr geben. 
  • Quadratmeterbeschränkungen im Handel entfallen. Keine 3G im Handel, nur Maskenpflicht
  • keine Sperrstunde mehr für die Gastronomie
  • Clubs und Diskotheken dürfen ab Oktober öffnen. Einlass nur mit PCR-Test, geimpft oder genesen.
  • Schule: 3 mal Testen pro Woche ab Klasse 5 - in der Grundschule 2 mal pro Woche. Maskenpflicht am Platz

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